Sammelthread: ZV-Reform, Antrag auf VA und HB in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Schmiedi1309
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#101

23.06.2014, 08:01

vielen Dank für deine Antwort GV Freudenstein.... das bedeutet also, dass durch den Mandanten definitiv mehr Kosten als vorher auf ihn drauf zu kommen, zwecks dem Antrag zur Abnahme der Vermögensauskunft.....oh weh....
aculita
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#102

24.06.2014, 13:33

GV Freudenstein hat geschrieben: Einen Antrag auf Erteilung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses gibt es seit dem 01.01.13 nicht mehr. Der Gesetzgeber hat einen solchen Antrag nicht mehr vorgesehen.
Es ist daher stets ein Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft zu erteilen. Der zuständige Gerichtsvollzieher prüft dann, ob die Vermögensauskunft bereits geleistet wurde und sofern dies der Fall ist, erteilt er automatisch die Abschrift (§ 802 d ZPO).
Ich verstehe den Sinn jedoch nicht wirklich. Sorry!
Was soll ich mit einer Abschrift, aus der sich ergibt, daß der Schuldner kein Vermögen, keine Schulausbildung und keine Arbeit hat und allenfalls ein P-Konto führt. Außer daß mich bzw den Gläubiger das Ganze noch mehr Geld kostet.
Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens und darf entscheiden, wofür er Geld ausgeben will. Will er das nicht oder nicht in jedem Fall, halte ich es (vom Gesetzgeber) nicht für konsequent, ihm die zugestandene Herrschaft zu negieren und ihm das Geld "aus der Tasche zu ziehen".
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#103

24.06.2014, 13:57

das ist wohl wahr....aber leider bleibt ja nichts anderes übrig an sonstige Informationen über die Leute heran zu kommen... außer vielleicht Selbstrecherche über Facebook oder via Internet....ansonsten sehe ich es auch nur so, dass dem Mandanten hier unnütze Geld aus der Tasche gezogen wird....traurig aber wahr....
aculita
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#104

24.06.2014, 14:55

Schmiedi1309 hat geschrieben:außer vielleicht Selbstrecherche über Facebook oder via Internet....ansonsten sehe ich es auch nur so, dass dem Mandanten hier unnütze Geld aus der Tasche gezogen wird
Selbstrecherche halte ich noch nicht einmal für zwingend erforderlich: wenn der Schuldner die Vermögensauskunft in der Vergangenheit bereits abgegeben hatte, will ich doch durch den neuen Auftrag zur Abnahme meistens nur herausfinden, ob sich hinsichtlich seines Einkommens/Vermögens etwas so sehr geändert hat, daß eine erneute Auskunft nicht erforderlich wäre. Ist keine Änderung eingetreten und er hat bereits neu abgegeben, brauch ich die neuen (alten, unveränderten) Infos nicht.
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#105

25.06.2014, 11:19

ja da hast du wohl auch recht, aber leider kommt man ja selbst an diese Info nicht so einfach ran... das problem ist ja auch generell, wenn andere die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt haben, weiß man ja generell nicht, ob sich innerhalb der letzten drei Jahre was verändert hat.... naja mir bleibt ja nichts anderes übrig als den Antrag zu stellen um raus zu finden, ob sich etwas geändert hat....man muss dann abwägen ob es sich lohnt weiterhin Geld reinzustecken...
Schmiedi1309
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#106

01.07.2014, 16:46

Halli hallo an alle.... :wink1

hat denn schon jemand Erfahrung mit den neuen Kosten der Gerichtsvollzieher gemacht? Bzw. kann mir einer sagen wie hoch die Rechnung sein wird, wenn ich einen Antrag mit Abnahme der Vermögensauskunft stelle um an eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses zu gelangen?

Mfg Sandra
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#107

01.07.2014, 16:57

Schmiedi1309 hat geschrieben: hat denn schon jemand Erfahrung mit den neuen Kosten der Gerichtsvollzieher gemacht? Bzw. kann mir einer sagen wie hoch die Rechnung sein wird, wenn ich einen Antrag mit Abnahme der Vermögensauskunft stelle um an eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses zu gelangen?
Habe gerade eine Rechnung vor mir liegen:

Zustellung (des Termins (?)): 10,00 €
Beglaubigung: 1,00 €
Nichterledigte Amtshandlung (Nichtabnahme der VA): 15,00 €
Wegegeld: 3,25 € (abhängig von der Entfernung)
Auslagenpauschale: 10,00 €

Übersendung der Abschrift: 33,00 €
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#108

01.07.2014, 17:37

Heute Rechnung erhalten:

Übermittlung VAK an Drittgl. KV 261 33,00 Euro
Auslagenpauschale KV 716 6,60 Euro

Summe 39,60 Euro
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#109

02.07.2014, 08:27

Vielen Dank :thx liebe Liesel... plus dann noch die Anwaltskosten für den Antrag zur Abnahme der Vermögensauskunt mit Zwangsvollstreckung oder wie habt ihr das gemacht?
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#110

02.07.2014, 09:22

Ich hatte nur die Abnahme der VA beantragt. Die RA-Gebühren kommen natürlich noch dazu.
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