Sammelthread: ZV-Reform, Antrag auf VA und HB in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepples
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#1

18.03.2013, 12:56

Da der Sammelthread zur Reform der Sachaufklärung langsam unübersichtlich wird und sich die Fragen wiederholen, gibt es neue Thread für die einzelnen Maßnahmen.

Hier könnt Ihr Euch über die Vermögensauskunft und den Haftbefehl austauschen.

Formulare für die Vermögensauskunft gibt es hier:
http://www.dgvz.de/wir-uber-uns/Auftrag ... r.pdf/view" target="blank

Eine Übersicht über mögliche sinnvolle Antragsabläufe aus Sicht eines GVZ gibt es hier: Sinnvolle Anträge - Reform ZwV

Den vorherigen Sammelthread zur ZV-Reform findet ihr hier:
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013

Bitte informiert Euch und lest die vorherigen Beiträge durch, bevor Ihr Eure Fragen stellt!
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Cynthey
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#2

20.03.2013, 12:05

Hallo,

ich habe mal eine Frage und habe bisher noch keine Antwort im Forum gefunden. (Ich entschuldige mich bereits jetzt, wenn ich falsch geguckt habe :oops: )

Und zwar haben wir einen VB und haben die GV mit der ZV beauftragt, bla bla, dann sollte der Schuldner die eV abgeben. Zu dem Termin ist er nicht erschienen und es wurde ein Haftbefehl erlassen. Die GV wurde dann mit der Verhaftung beauftragt. Die GV war laut Protokoll vier mal vor Ort (wochentags um 13:22 Uhr, 06.57 Uhr, 17.04 Uhr und 11:22 Uhr), hat aber weder den Schuldner noch irgendwelche Familienmitglieder angetroffen:

"Die Verhaftung des Schuldners wurde zu den oben genannten Zeiten versucht. Der Schuldner konnte trotz mehrfacher Versuche zu unterschiedlichsten Tageszeiten nicht angetroffen werden. Es lagen keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass sich der Schuldner zu den jeweiligen Zeiten in der Wohnung aufhielt."

Jetzt hat die GV mitgeteilt, dass sie die ZV eingestellt hat.

Was können wir jetzt noch machen? Bisher sind mir nur der Nachtbeschluss eingefallen und die Durchsuchungsanordnung...Gibt es noch andere Möglichkeiten? :thx
Kaltforelle
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#3

20.03.2013, 15:47

ich denke, dass gehört hier nicht hin. Ist normales ZV-Problem.


bitte verschieben ! :thx
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#4

20.03.2013, 15:53

Jetzt aber zu einer Reformproblematik bei mir:

Habe 802 c beantragt,
gleichzeitig Einholung von Auskünften Dritter nach 802 l, wobei ich die Auskünfte Dritter ja an sich nur brauche, wenn der Sch den Termin verstreichen lässt und keine VA abgibt.

Jetzt erhalte ich vom GV aber das Vermögensverzeichnis.
Schuldner ist arbeitslos (Angabe AA erfolgt)
hat kein Auto
und hat ein Konto mit 13,00 Euro drauf.

GV berechnet jetzt noch 30,00 für Einholung einer Auskunft, die ich "nach Erhalt bekomme".
Aber im VA sind doch bereits alle entsprechenden Auskünfte?
Er hat halt nun mal keinen Arbeitgeber, bzw. nur das AA.

Summe komplett 75,00 Euro !

Wie beantragt ihr?
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Liesel
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#5

20.03.2013, 17:48

Hast du die Anträge alternativ gestellt? Anderfalls hat der GV genau deine Aufträge befolgt.
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#6

21.03.2013, 07:26

Wie kann ich denn alternativ beantragen?
Hab halt nur Kreuze gemacht. Auf der ersten Seite des Formulars rechts und dann auf Seite 3.
??
supibaerchi
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#7

21.03.2013, 10:09

ich beantrage das auch so - hab aber noch keinen Rückläufer vom GVZ. es steht doch auch drin, dass die Anfragen nur zulässig sind, soweit sie zur Vollstreckung nötig sind.

Im Umkehrschluss würde ich dann auch denken, wenn VA abgegeben wurde, sind auch die Anträge hinfällig :roll:

dann warte ich jetzt mal gespannt, auf meine ersten Rechnungen
Liebe Grüße
Bärchi
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Liesel
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#8

21.03.2013, 10:20

@Kaltforelle: Ich weiß ja nicht, wie das Formular aussieht. Aber ich gehe schon davon aus, daß man halt schreiben muß, daß der Antrag nach 802 l nur für den Fall gestellt wird, daß der Schuldner die VA nicht abgibt. So wurde uns das auch von Herrn Kreutzkam beim Seminar erläutert.
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#9

21.03.2013, 13:55

Liesel: Die Formulare, die bereits im Internet ausfüllbar sind, wie die PfüB-Anträge, also der Vorschlag des BMJ.

Wer ist Herr Kreutzkam?

Wo soll ich denn in diesem Formular vermerken, dass die Auskünfte Dritter nur für den Fall, dass...
Ja, so wie das jeder normalsterbliche Mensch denkt, wenn der Schuldner angibt, er ist bei dem Jobcenter in X arbeitlos gemeldet und er hat kein Auto, was soll ich denn mit den Aukünften vom Rentenversicherungsträger oder dem Kraftfahrtbundesamt?????????

Das blöde ist, zwei Schuldner, zwei Forderungen, gleiche Anschrift, gleicher GV
zweimal 75,00 Euro !!!

Die Schwierigkeiten, die ich gerade mit den GV´s habe (musste tatsächlich bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde raushauen), hatte ich in den letzten 10 Jahren nicht ...
tiko73

#10

21.03.2013, 13:58

Es gibt in dem Formular so ein Feld "Anmerkungen" o.ä. - da kannst du reinschreiben, in welcher Reihenfolge wann ggf. was veranlasst werden soll :-)
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