Sammelthread: ZV-Reform, Antrag auf VA und HB in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
MiaZ
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#121

06.08.2014, 21:32

klar - das Land...aber dann müssten die Kosten "ausgebucht" werden...also ich kenn das so ganz klar nicht!!! ist in Niedersachsen auch überhaupt keine gängige Praxis!!!
H.Stummeyer
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#122

11.08.2014, 21:42

In Niedersachsen zahlen die Auslagen der Post-ZU der EAO (3,45 €) der Gläubiger.
Und je nach Rechtsprechung auch die Gebühr KV 600 (3,00 €), da die Zustellung der EAO eine Zustellung im Parteibetrieb ist. (s. a. Zöller und Schröder-Kay) da das Amtsverfahren erst mit der Übermittlung der EAO an das ZenVG beginnt.
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Emma-Anna
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#123

08.12.2014, 14:19

Hallo, ich habe hier mal eine Frage zum isolierten Verhaftungsauftrag.

Ich habe den HB an den GVZ zur Verhaftung weitergeleitet mit dem Auftrag, den Schuldner zu verhaften bzw. die VA abzunehmen und ggf. die Pfändung von pfändbarem Habe, sofern dies der Schuldner in der VA angibt. Das normale VA-Verfahren war hier schon abgeschlossen.

Jetzt habe ich die Rechnung vom GVZ erhalten und die VA die der Schuldner im Büro abgegeben hat.

Darin rechnet der GVZ ab:
KV 260 Abnahme VA 18,00 (m.E. richtig)
KV 604 N. erledigte Amtshandlung 200 pp. 15,00 (kann ich nicht nachvollziehen)
KV 711 Wegegeld 6,50 (will ja nicht meckern, wahrscheinlich pers. Zustellung Ladung)
KV 716 Auslagenpauschale 6,60

Im Protokoll gibt der GVZ an, dass der Schuldner von selbst im Büro erschienen ist.

Ich bin mir mit der GEbühr KV 604 nicht ganz sicher. Erhält er die trotzdem?

Vielen Dank für die Hilfe.
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GV Freudenstein
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#124

08.12.2014, 15:51

Es handelt sich bei der KV 604 um eine Nichterledigunggebühr bzgl. der Verhaftung.

Wahrscheinlich hat der Kollege den Schuldner vor dem Termin nochmal aufgesucht und eine Vorladung hinterlassen, daher das Wegegeld.
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Geniesserin
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#125

01.06.2015, 16:03

Mir ist in letzter Zeit öfters aufgefallen, dass Haftbefehle vom Gericht erlassen werden, obwohl derjenige bereits die Vermögensauskunft in einer anderen Sache abgegeben hat.

Es kann ja vorkommen, dass der Schuldner in Verfahren A nicht zum Termin geht, HB-Antrag ans Gericht, in Verfahren B gibt der Schuldner die VA ab und dann wird vom Vollstreckungsgericht der Haftbefehl für Verfahren A erlassen.

Weiß jemand eine praktikable Lösung, so einen Umstand künftig zu vermeiden? Das Vollstreckungsgericht prüft nochmal vor Erlass ob nicht schon eine Abgabe erfolgt ist, GVZ teilt es dem Vollstreckungsgericht mit oder ähnliches??

Mir geht es jetzt mehr um den Zeit- als um den Geldaufwand. Teilweise dauert es, bis wir den HB erhalten und dann nochmal die Verhaftung beantragen, deren Umsetzung auch wieder Zeit in Anspruch nimmt. Eine kürzere Möglichkeit wäre mir irgendwie lieber.
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#126

10.06.2015, 10:18

Folgendes Problem:

ZV-Auftrag/VA:
bisher haben wir immer angekreuzt
VA § 807,
VA § 802c,
Verhaftung § 802g und Protokollabschrift..
Jetzt soll nur ein VA-Auftrag gemacht werden.. heißt das ich lass VA § 807 weg und kreuze nur 802c ZPO an? + Verhaftung und Protokollabschrift an? :nachdenk

Ich hab in dem Bereich noch nicht so viel Ahnung und bin hier erst seit heute angemeldet :wink1.
Freue mich über hilfreiche Antworten.

LG
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katuscha
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#127

10.06.2015, 11:34

Ja, du kreuzt dann nur § 802c an und eventuell Verhaftung und Protokollabschrift (wenn von euch gewünscht).
silvester
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#128

20.10.2015, 08:23

Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung v. 29.7.2009 (BGBl. I, 2258) ist das BMJV ermächtigt worden, Formulare für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher nach § 753 Abs. 3 ZPO verbindlich einzuführen.
Nun ist durch die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung v. 28.9.2015 (BGBl. I, 1586) ein Formular für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen eingeführt worden. Die Verordnung ist am 1.10.2015 in Kraft getreten und die Nutzung des neuen Formulars – nach einer Übergangsfrist – vom 1.4.2016 an zwingend vorgeschrieben.

Das Formular steht kostenlos auf der Homepage der MDR (www.mdr-recht.de) und dort unter Materialien/Gesetzgebung zur Verfügung
Maddien
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#129

20.10.2015, 11:18

Das ist aber auch noch nicht die ausfüllbare PDF - und so nicht wirklich hilfreich ;:)
läuft...
:huch
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vanhitomi
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#130

20.10.2015, 14:26

Hier: https://www.justiz.bayern.de/imperia/md ... uftrag.pdf gibt es wenigstens einige Ausfüllhinweise :roll:
Und noch bessere natürlich hier im Forum: http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... =sinnvolle aufträge
Namaste
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