hier mal der Link zur obigen Fundstelle bzgl. der Gebühren für die Verhaftung des Schuldners:
http://www.haufe.de/recht/deutsches-anw ... 70063.html" target="blank
(hoffentlich klappt das jetzt mit der Verlinkung)
Sammelthread: ZV-Reform, Antrag auf VA und HB in der Praxis
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Ja, es hat geklappt.Alexandra1976 hat geschrieben:hier mal der Link zur obigen Fundstelle bzgl. der Gebühren für die Verhaftung des Schuldners:
http://www.haufe.de/recht/deutsches-anw" target="blank ... 70063.html
(hoffentlich klappt das jetzt mit der Verlinkung)
Habe mir den Text jetzt mal durchgelesen. Ich weiß nicht, ob der vollständig aus dem Buch wiedergegeben ist, aber den Verweis auf § 18 Nr. 16 kann ich immer noch nicht nachvollziehen, dort ist nicht von einer Verhaftung die Rede.
Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass der RA die Gebühr nach 3309 verdient, wenn er nicht zuvor den eV Antrag gestellt hat sondern der Mdt. selbst oder ein anderer RA. Mehr aber nicht.
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Ich muß noch einmal kurz nachfragen wegen des Vollstreckungsportals:
Hat hier schon mal jemand die Auskunft einer Eintragung bekommen?? Ich bekomme nach wie vor nur Negativauskünfte und das kommt mir irgendwie spanisch vor...
Eine Rechnung bezüglich der abgefragten Daten habe ich auch noch nicht bekommen...
Hat hier schon mal jemand die Auskunft einer Eintragung bekommen?? Ich bekomme nach wie vor nur Negativauskünfte und das kommt mir irgendwie spanisch vor...
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Einen Treffer hatte, da hatte der Schuldner gleich 13 Eintragungen vom gleichen Tag.Svala hat geschrieben:Ich muß noch einmal kurz nachfragen wegen des Vollstreckungsportals:
Hat hier schon mal jemand die Auskunft einer Eintragung bekommen?? Ich bekomme nach wie vor nur Negativauskünfte und das kommt mir irgendwie spanisch vor...
Eine Rechnung bezüglich der abgefragten Daten habe ich auch noch nicht bekommen...
Genauer habe ich mir die nicht angesehen, wie das dann allerdings abgerechnet wird, ist mir schleierhaft.
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Hat einer von euch schon einmal einen GVZ mit der Zustellung eines VB und der gleichzeitigen Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt?
Schicke ich ihm dann alles gesammelt zu mit einem kurzen Schriftsatz, in dem ich ihn mit der Zustellung des anliegenden VB beauftrage und auf den beiliegenden Auftrag zur Abnahme hinweise? Oder gibt es irgendwo ein Kreuz, das ich machen muß, das ich aber nicht sehe?
Muß ich irgendwas beachten?
Irgendwie bin ich gerade völlig überfordert
edit: Ich glaube, ich habe das Kreuzchen gefunden! Muß ich bislang echt jedes Mal überlesen haben...
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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Fall übrigens noch jemand noch die Formulare für den ZVA suchen sollte: http://www.dgvb.de/vordrucke/vordruck-f ... ngsauftrag" target="blank
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Aber der Link steht direkt im ersten Beitrag zum Formular.cosmicmoon hat geschrieben:Fall übrigens noch jemand noch die Formulare für den ZVA suchen sollte: http://www.dgvb.de/vordrucke/vordruck-f" target="blank ... ngsauftrag
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Hallo ihr Lieben,
nur kurz für mein Verständnis:
Titel gegen Schu liegt vor, soll jetzt vollstrecken.
Kann ja jetzt gleich GV mit Abnahme VA gem. § 802c beauftragen, oder?
Muss ja nicht vorher nochmal einen Sachpfändungsauftrag machen?
Danke schonmal
LG Weneste
nur kurz für mein Verständnis:
Titel gegen Schu liegt vor, soll jetzt vollstrecken.
Kann ja jetzt gleich GV mit Abnahme VA gem. § 802c beauftragen, oder?
Muss ja nicht vorher nochmal einen Sachpfändungsauftrag machen?
Danke schonmal
LG Weneste
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.