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Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Verfasst: 26.09.2023, 15:19
von Anahid
paralegal6 hat geschrieben:
25.09.2023, 12:32
wie gesagt, ich nehm die alten von RAM, keine Zeit und Lust da was selber zu tippen nachdem das hier Diskussion zum FoKo gab
Mach ich auch. Ich hab auch keine Zeit sowas mit der Hand auszufüllen. :schock

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Verfasst: 28.11.2023, 21:12
von paralegal6
Wie ist jetzt eigentlich der Stand betreffend der Verlängerung der Übergangsfrist? Mein AG nimmt ab 30.11 nur noch neue Formulare. So langsam wird's eng. In RAm ist nach wie vor nichts eingepflegt

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Verfasst: 28.11.2023, 22:12
von SteffiK.
Am 24.11.2023 wurde beschlossen, dass die Übergangsfrist der alten Formulare bis zum 31.08.2024 verlängert wird.

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Verfasst: 28.11.2023, 22:33
von paralegal6
Ausaage AG: der Bundesrat hat einer geplanten Verlängerung bis zum 31.07.2024 zugestimmt. Die Änderungsverordnung wurde aber noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt noch die Frist zum 30.11.2023. :vogel
Also benutz ich ne Woche neue und dann VÖ und dann wieder alt vermutlich

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Verfasst: 29.11.2023, 08:24
von GV Freudenstein

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Verfasst: 29.11.2023, 08:28
von paralegal6
:thx Perfekt

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Verfasst: 29.11.2023, 13:44
von icerose
Super - noch 9 Monate Schonfrist. :D

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Verfasst: 02.04.2024, 09:13
von paralegal6
hi, habe eine dümmliche Frage zwecks Drittauskunft. Schuldner unbekannt verzogen bekommt Geld vom JobCener. Nun finde ich im Formular nur berufsständischen Versorgungseinrichtung, wo müsste ich den das Amt eintragen :-?

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Verfasst: 03.04.2024, 07:42
von ...
paralegal6 hat geschrieben:
02.04.2024, 09:13
wo müsste ich den das Amt eintragen :-?
Erstmal schauen, ob die Leistungen überhaupt pfändbar sind. Dabei ist insbesondere §17 SGB XII zu beachten.
Insbesondere ALG II/Bürgergeld ist unpfändbar.

Ansonsten sind das Sozialleistungen also Anspruch B / Modul F (ggf. Modul K).

Re: Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Verfasst: 03.04.2024, 10:45
von paralegal6
Nee ich möchte nur die Anschrift ermitteln und nix pfänden, ich muss was zustellen