Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#171

30.10.2013, 15:54

@Geniesserin: Ich bin fündig geworden (war eine ganz schöne Herausforderung) => Unter http://www.jm.nrw.de" target="blank auf der Startseite ganz nach unten scrollen, dort auf Gesetze und Verordnungen Bund / Länder, dann bei der Suche "JustG" eingeben und dort ist als Anlage 2 zum Gesetz (zu § 124) dann ziemlich weit oben in der Tabelle die 4,50 €-Auskunftsgebühr angegeben.
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#172

31.10.2013, 09:20

Pitt hat geschrieben:@Geniesserin: Ich bin fündig geworden (war eine ganz schöne Herausforderung) => Unter http://www.jm.nrw.de" target="blank auf der Startseite ganz nach unten scrollen, dort auf Gesetze und Verordnungen Bund / Länder, dann bei der Suche "JustG" eingeben und dort ist als Anlage 2 zum Gesetz (zu § 124) dann ziemlich weit oben in der Tabelle die 4,50 €-Auskunftsgebühr angegeben.
:thx :thx Pitt. Ich habe immer nach Justizkostengesetz gesucht und war nicht fündig geworden. Werde die Seite gleich mal abspeichern. Nochmals :thx
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#173

04.11.2013, 11:54

Habe jetzt mal wieder eine Drittauskünft bzgl. Bankverbindungen für einen Schuldner erhalten.
Es soll seit etwa 8 Jahren eine Geschäftsbeziehung zu einer Bauspasskasse geben. An sich nichts ungewöhnliches, mich irritert aber, dass der Schuldner eine GmbH ist.

Kann eine GmbH auch ein Bausparkonto haben? Mir wäre das neu, aber was für einen Anspruch sollte ich dort sonst pfänden?
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#174

12.11.2013, 14:54

Adelia hat geschrieben:Ich hätte hier mal eine Frage zu den Auskünften aus der Bundeszentrale für Steuern.

Ich habe hier einen Schuldner wo sich aus der Auskunft der Bundeszentrale für Steuern ergeben hat, dass der Schuldner noch 5 weitere Verbindungen bei anderen Banken hat. Jetzt meine Frage, handelt es sich dort immer um ein Girokonto oder Sparbuch??

Habe hier eine Bank, die eigentlich größten Teils Bausparverträge etc. abschließt, aber auch Girokonten. Bei Kontoinfo steht nichts dazu. Sollte ich vorsorglich vielleicht einfach Bausparverträge mitpfänden?
Weiß hier inzwischen jemand Rat?

Habe jetzt ebenfalls eine Auskunft vorliegen, die der bei Adelia ähnelt. Also auch die 'normale Bank vor Ort' und außerdem eine Bank, die sich zB auch mit Fondsparplänen, Altersvorsorge usw. befasst.
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#175

03.12.2013, 15:34

:wink1 Ich benutze für ZV-Aufträge das Formular. Ich habe eine Hauptforderung, die sich aus Teilbeträgen mit verschiedenen Zinsbeginnen zusammensetzt. Wie trage ich das denn ein? Ich bin mir sicher, das schon mal irgendwo gelesen zu haben, aber ich weiß einfach nicht mehr wo. :oops:
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#176

03.12.2013, 15:36

Ich kreuze dann immer an gemäß beiliegender Aufstellung (das 3. Kreuz) und schicke ganz normal meine Forderungsaufstellung mit. Hat bislang auch keiner moniert
Liebe Grüße
Bärchi
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#177

03.12.2013, 15:43

Dann mache ich das auch so. :dankeschoen
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#178

03.12.2013, 15:51

gerne :knutsch

Aber zur Klarstellung nochmal: ich setze schon die werte bei Hauptforderung/ Zinsen etc. ein (übernehme ich aus der Forderungsaufstellung) und schicke meine ausführliche Forderungsaufstellung zusätzlich mit
Liebe Grüße
Bärchi
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#179

03.12.2013, 15:59

:nachdenk Ahhh, also nur die Beträge eintragen und ab wann die weiteren Zinsen berechnet werden, ergibt sich dann aus der Forderungsaufstellung.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
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#180

03.12.2013, 16:04

ja, aus meiner Forderungsaufstellung ergibt sich das.

DAs wir ja zum Teil ellenlange Zinsstaffeln (Mietforderungen) haben, würde ich das ja nie und nimmer irgendwo in ein Formular gequetscht kriegen :roll:

ich übernehme quasi immer die Endsummen aus der Forderungsaufstellung in die Tabelle des Formulars
Liebe Grüße
Bärchi
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