Da der Sammelthread zur Reform der Sachaufklärung langsam unübersichtlich wird und sich die Fragen wiederholen, gibt es neue Thread für die einzelnen Maßnahmen.
Hier könnt ihr Euch über den Zwangsvollstreckungsauftrag sowie die Auskunftsmöglichkeiten der Gerichtsvollzieher sowie den Durchsuchungsbeschluss austauschen.
Formulare für den ZVA gibt es hier:
http://www.dgvz.de/wir-uber-uns/Auftrag" target="blank ... r.pdf/view
Das Formular für den Durchsuchungsbeschluss gibt es hier:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... nn=1512734" target="blank
Eine Übersicht über mögliche sinnvolle Antragsabläufe aus Sicht eines GVZ gibt es hier: Sinnvolle Anträge - Reform ZwV
Den vorherigen Sammelthread zur ZV-Reform findet ihr hier:
Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
Bitte informiert Euch und lest die vorherigen Beiträge durch, bevor Ihr Eure Fragen stellt!
Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
- Geniesserin
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Weiß schon jemand, was die Auskünfte bei der Rentenversicherung oder dem Bundeszentralamt für Steuern kosten?
Nicht die GVZ-Kosten, sondern die vom Auskunftgeber in Rechnung gestellten Kosten.
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Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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Mir wurde in einem Seminar Ende 2012 gesagt, dass die Auskunft pro Behörde 10,20 € kosten soll. Ob das jetzt aber wirklich so ist, kann ich nicht sagen, da ich bisher keine solchen Auskünfte eingeholt hab.
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Also die Auskunft bei der Rentenvers. kostet 10,20 € zzgl. GV-Kosten (13,00 €); also insgesamt 23,20 €.
Wir kapern das Beck´s Schiff
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@PepplesPepples hat geschrieben:
Formulare für den ZVA gibt es hier:
http://www.dgvz.de/wir-uber-uns/Auftrag" target="blank ... r.pdf/view
Dieser Link funktioniert nicht bzw. ist nicht richtig eingefügt (auch im Parallelthread zur Vermögensauskunft).
Wärst Du so nett, den noch zu korrigieren? Danke!
- Geniesserin
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Ich komme gerade bei div. Gebühren ins grübeln.
Wenn ich einen Auftrag zur sofortigen Einholung der Vermögensauskunft (VAK) stelle, bekomme ich sicher erstmal nur die ZV-Gebühr nach max. 1.500 EUR. Sollte ich aber Ratenzahlungen zugestimmt haben und diese erfolgen auch oder der Schuldner die Gesamtforderung sofort zahlen, bekomme ich dann anstelle der VAK-Gebühr eine "normale" ZV-Gebühr? Dies wirkt sich natürlich nur aus, wenn die Gesamtforderung höher als 1.500,00 EUR ist.
Wenn man, z.B. bei Ratenzahlungen, wirklich eine höhere Gebühr bekommt, müsste man das ja schon in den Antrag einpflegen, richtig?
Sorry, Freitagnachmittag und kein Frühling in Sicht, da komm ich auf solche Gedankenspiele.
Wenn ich einen Auftrag zur sofortigen Einholung der Vermögensauskunft (VAK) stelle, bekomme ich sicher erstmal nur die ZV-Gebühr nach max. 1.500 EUR. Sollte ich aber Ratenzahlungen zugestimmt haben und diese erfolgen auch oder der Schuldner die Gesamtforderung sofort zahlen, bekomme ich dann anstelle der VAK-Gebühr eine "normale" ZV-Gebühr? Dies wirkt sich natürlich nur aus, wenn die Gesamtforderung höher als 1.500,00 EUR ist.
Wenn man, z.B. bei Ratenzahlungen, wirklich eine höhere Gebühr bekommt, müsste man das ja schon in den Antrag einpflegen, richtig?
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Und mal eine Frage meinerseits...Ich muss jetzt einen Durchsuchungsbeschluss beantragen. Die ZV war noch nach altem Recht eingeleitet. Der GV gab in seinem Schreiben den Hinweis bzgl. des Beschlusses nach § 758 1. u. 4. Im Antragsformular geht es aber, soweit ich es jetzt sehe und nicht wieder blind bin, nur nach § 758, 1. ZPO. Und nu?
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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Ich würde den neuen Antrag nehmen. Schließlich stellst Du jetzt (also 2013) den Antrag und damit dürfte § 39 EGZPO gelten.
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