Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3266
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#211

04.07.2014, 12:03

@katinka1: Gerüchten zufolge, sollte ursprünglich zum Herbst 2014 ein verbindliches Zwangsvollstreckungsformular für die Mobiliarvollstreckung/Vermögensauskunft auf den Weg gebracht werden, wobei es dort vermutlich auch eine Übergangszeit geben wird, wie beim PfÜB. Ich könnte mir vorstellen, dass mit Rücksicht auf die BGH-Entscheidung zum PfÜB-Formular aus Februar 2014 noch mal ein paar Experten über das geplante Formular schauen (hoffe das zumindestens) und sich die Einführung des Formulars auf Ende 2013/Anfang 2014 verschiebt, aber wie gesagt, alles nur Gerüchteküche.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#212

05.11.2014, 09:52

90Steffi hat geschrieben:Habe gerade bei dem Vollstreckungsprotal (NRW) angerufen wg. der Abrechnung der Auskünfte. Der Angestellte hat mir folgendes gesagt:

Die Bezahlung funktioniert weiterhin nicht.

Für einige, besonders wegen ZV, eventuell Interessant:
Die bereits erfolgten Auskünfte werden nicht nachträglich abgerechnet (Gott sei Dank!)
Werde diese Kosten bei den Schuldnern also nicht anfordern.

Erst wenn vor Auskunftserteilung bezahlt werden muss, werden die Gebühren (wenn´s dann mal funktioniert) erhoben.


MFG
Steffi
Wir haben letzten Montag (03.11.2014) eine Rechnung aus Rheinland-Pfalz über die Onlinerecherche im Vollstreckungsportal vom August 2013 erhalten. Natürlich stand der Name der angefragten Person nicht dabei und es war ein Telefonat notwendig. Die Erfassung des angefragten Namens in der Rechnung ist nicht vorgesehen - wird beim Gericht selbst nicht verstanden.

Abgesehen davon, dass die betreffende Akte lange abgeschlossen ist, finde ich die späte Rechnungsstellung ein Unding.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#213

05.11.2014, 12:52

Geniesserin hat geschrieben: Wir haben letzten Montag (03.11.2014) eine Rechnung aus Rheinland-Pfalz über die Onlinerecherche im Vollstreckungsportal vom August 2013 erhalten. Natürlich stand der Name der angefragten Person nicht dabei und es war ein Telefonat notwendig. Die Erfassung des angefragten Namens in der Rechnung ist nicht vorgesehen - wird beim Gericht selbst nicht verstanden.

Abgesehen davon, dass die betreffende Akte lange abgeschlossen ist, finde ich die späte Rechnungsstellung ein Unding.
Ich verstehe nicht, was man da nicht verstehen kann - wie sollt ihr bzw jeder andere, der sicherlich mehr als nur eine Abfrage in 2 Jahren macht, die Rechnung sonst der richtigen Akte zuordnen können?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Benutzeravatar
dundine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 370
Registriert: 29.03.2006, 18:09
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Remagen

#214

10.07.2015, 18:08

Während meiner "Berufsabstinenz" gab es ja scheinbar einige Änderungen bei ZV-Aufträgen.
Ich habe zwar jetzt gegoogelt wie verrückt, aber bin mir nicht sicher, ob ich wirklich das richtige Ergebnis habe.
Gibt es denn jetzt einen Vordruck für ZV-Auftrag und Abnahme der e.V., der verbindlich ist oder noch nicht???
tiko73

#215

11.07.2015, 09:53

Nein, der ist noch nicht verbindlich. Nur für PÜ, Unterhalts-PÜ, und Durchsuchungsbeschluss gibt es verbindliche Formulare.

Gesendet von meinem K011 mit Tapatalk
Benutzeravatar
dundine
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 370
Registriert: 29.03.2006, 18:09
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Wohnort: Remagen

#216

13.07.2015, 15:32

Alles klar, Dankeschön für die Rückmeldung :)
Little Wombat
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 88
Registriert: 06.11.2008, 12:55
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: OWL

#217

08.09.2015, 07:17

Ich hoffe, ich bin mir im richtigen Unterforum. Falls nicht, bitte den Beitrag verschieben.

Was ich gerne wissen möchte ist, ob ihr bei der Anfrage im Vollstreckungsportal den Wohnort des Schuldners eintragt. Ich habe das bislang immer gemacht. Da laut Vollstreckungsportal kein Eintrag vorhanden war, habe ich die ZV eingeleitet. Nun teilt mir der zuständige GVZ jedoch mit, dass mein Schuldner bereits eine Vermögensaufkunft abgegeben hat.

Auf telefonische Nachfrage beim Vollstreckungsportal wurde mitgeteilt, dass man den Wohnort des Schuldners nicht angeben soll. :kopfkratz
[color=#8000BF]Fortuna Favet Fortibus[/color]
tiko73

#218

08.09.2015, 08:26

Hab ich noch nie. Weiß ich denn, ob der zum Zeitpunkt der Abgabe schon da gewohnt hat, wo ich die Adresse habe. Ich bin ja schon froh, wenn die SU nicht ständig Bundesland-Hopping machen.

Gesendet von meinem K011 mit Tapatalk
Jule69
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 28.10.2008, 13:40
Beruf: geprf. Rechtsfachwirtin selbständig mit Inkassounternehmen
Software: RA-Micro

#219

20.01.2016, 19:18

Ich habe mal eine Kostenfrage bezüglich der GVZ-Kosten. Ich habe die Abnahme der VA beantragt zzgl. Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO. GVZ hat Termin zur Abnahme VA anberaumt. Bevor der Termin stattfinden konnte, ist der Schuldner jedoch verstorben. Jetzt berechnet mir der GVZ u. a. eine Gebühr nach KV 440 Auskunftseinholung in Höhe von 13,00 €. Beigefügt hat er eine Einäscherungsbestätigung vom Krematorium Berlin sowie ein Schreiben der vermeintlichen Erben an das AG Charlottenburg, dass sie das Erbe ausschlagen. Ich habe hier aber nicht die Ermittlung des Aufenthaltsortes beantragt und auch sonst nix weiter. Verstehe nicht wofür er die 13,00 € nimmt.
Jule69
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 28.10.2008, 13:40
Beruf: geprf. Rechtsfachwirtin selbständig mit Inkassounternehmen
Software: RA-Micro

#220

02.03.2016, 13:52

ich muss nochmal mein vorstehenden Post aufgreifen. ich hatte den GVZ um Mitteilung gebeten, wofür er die 13,00 € berechnet, er teilte mir dann mit, dass er eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt hat, da ihm da noch nicht bekannt war, dass der Schuldner verstorben ist. Die Auskunft kann er mir aber nicht mehr übermitteln, da der Schuldner ja nunmehr verstorben ist, und nach dem Tod des Schuldners Vollstreckungsmaßnahmen gegen diesen nicht mehr zulässig sind. Zahlen soll ich aber die 13,00 €...
Antworten