Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#261

26.09.2023, 15:19

paralegal6 hat geschrieben:
25.09.2023, 12:32
wie gesagt, ich nehm die alten von RAM, keine Zeit und Lust da was selber zu tippen nachdem das hier Diskussion zum FoKo gab
Mach ich auch. Ich hab auch keine Zeit sowas mit der Hand auszufüllen. :schock
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3005
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#262

28.11.2023, 21:12

Wie ist jetzt eigentlich der Stand betreffend der Verlängerung der Übergangsfrist? Mein AG nimmt ab 30.11 nur noch neue Formulare. So langsam wird's eng. In RAm ist nach wie vor nichts eingepflegt
Bild
Benutzeravatar
SteffiK.
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 13.10.2008, 19:47
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Itzehoe
Kontaktdaten:

#263

28.11.2023, 22:12

Am 24.11.2023 wurde beschlossen, dass die Übergangsfrist der alten Formulare bis zum 31.08.2024 verlängert wird.
Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...

:schulz
____________________________________

28
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3005
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#264

28.11.2023, 22:33

Ausaage AG: der Bundesrat hat einer geplanten Verlängerung bis zum 31.07.2024 zugestimmt. Die Änderungsverordnung wurde aber noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt noch die Frist zum 30.11.2023. :vogel
Also benutz ich ne Woche neue und dann VÖ und dann wieder alt vermutlich
Bild
GV Freudenstein
Forenfachkraft
Beiträge: 108
Registriert: 16.04.2014, 22:50
Beruf: Gerichtsvollzieher

#265

29.11.2023, 08:24

Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3005
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#266

29.11.2023, 08:28

:thx Perfekt
Bild
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#267

29.11.2023, 13:44

Super - noch 9 Monate Schonfrist. :D
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3005
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#268

02.04.2024, 09:13

hi, habe eine dümmliche Frage zwecks Drittauskunft. Schuldner unbekannt verzogen bekommt Geld vom JobCener. Nun finde ich im Formular nur berufsständischen Versorgungseinrichtung, wo müsste ich den das Amt eintragen :-?
Bild
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 675
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#269

03.04.2024, 07:42

paralegal6 hat geschrieben:
02.04.2024, 09:13
wo müsste ich den das Amt eintragen :-?
Erstmal schauen, ob die Leistungen überhaupt pfändbar sind. Dabei ist insbesondere §17 SGB XII zu beachten.
Insbesondere ALG II/Bürgergeld ist unpfändbar.

Ansonsten sind das Sozialleistungen also Anspruch B / Modul F (ggf. Modul K).
Benutzeravatar
paralegal6
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3005
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#270

03.04.2024, 10:45

Nee ich möchte nur die Anschrift ermitteln und nix pfänden, ich muss was zustellen
Bild
Antworten