Mach ich auch. Ich hab auch keine Zeit sowas mit der Hand auszufüllen.paralegal6 hat geschrieben: ↑25.09.2023, 12:32wie gesagt, ich nehm die alten von RAM, keine Zeit und Lust da was selber zu tippen nachdem das hier Diskussion zum FoKo gab
Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17916
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3527
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Wie ist jetzt eigentlich der Stand betreffend der Verlängerung der Übergangsfrist? Mein AG nimmt ab 30.11 nur noch neue Formulare. So langsam wird's eng. In RAm ist nach wie vor nichts eingepflegt
- SteffiK.
- Forenfachkraft
- Beiträge: 169
- Registriert: 13.10.2008, 19:47
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Itzehoe
- Kontaktdaten:
Am 24.11.2023 wurde beschlossen, dass die Übergangsfrist der alten Formulare bis zum 31.08.2024 verlängert wird.
Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...
____________________________________
und segeln zur Barcardi Insel...
____________________________________
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3527
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Ausaage AG: der Bundesrat hat einer geplanten Verlängerung bis zum 31.07.2024 zugestimmt. Die Änderungsverordnung wurde aber noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt noch die Frist zum 30.11.2023.
Also benutz ich ne Woche neue und dann VÖ und dann wieder alt vermutlich
Also benutz ich ne Woche neue und dann VÖ und dann wieder alt vermutlich
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 108
- Registriert: 16.04.2014, 22:50
- Beruf: Gerichtsvollzieher
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3527
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Perfekt
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3527
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
hi, habe eine dümmliche Frage zwecks Drittauskunft. Schuldner unbekannt verzogen bekommt Geld vom JobCener. Nun finde ich im Formular nur berufsständischen Versorgungseinrichtung, wo müsste ich den das Amt eintragen
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 677
- Registriert: 01.12.2017, 19:11
- Beruf: Rpfl.
- Wohnort: Niedersachsen
Erstmal schauen, ob die Leistungen überhaupt pfändbar sind. Dabei ist insbesondere §17 SGB XII zu beachten.
Insbesondere ALG II/Bürgergeld ist unpfändbar.
Ansonsten sind das Sozialleistungen also Anspruch B / Modul F (ggf. Modul K).
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3527
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Nee ich möchte nur die Anschrift ermitteln und nix pfänden, ich muss was zustellen