Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frau Cindy
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#181

03.12.2013, 16:08

Alles klar, dann verstehen wir uns. :blumen
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#182

05.12.2013, 07:46

Ich mache es wie das Bärchi, allerdings hatte ich an der Stelle, wo ich normalerweise das Datum reinschreiben soll, bisher reingequetscht "s. FordergAufst." - nur so zur Klarstellung :oops:
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

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Soenny
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#183

12.12.2013, 14:03

:wink1

VA wurde abgegeben, wenn ich jetzt einen Antrag auf die ganzen Auskünfte erteile, neue Gebühr oder nicht? :oops:
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#184

12.12.2013, 14:26

Hast Du denn die VA schon?

Wenn nicht, bekommst Du die ja eh gleich mit und dann entstehen Euch auch Gebühren.
Liebe Grüße
Bärchi
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#185

12.12.2013, 14:31

VA wurde abgegeben,
Jep, habe ich, ist mir aber zu mager um nicht zu sagen da steht nix und das kann nicht sein, deshalb hätte ich gerne weitere Infos und möchte die Auskünfte einholen. Bin mir nur nicht sicher, ob das jetzt noch zur VA gehört oder ob das ein neuer Auftrag ist? :nachdenk
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#186

12.12.2013, 14:43

Mmh... Mal ganz doof gefragt, woher hast Du die VA denn? Kann man denn nachträglich die Auskünfte abfordern?

Also klar, wenn die VA schon abgegeben wurde, bekommt man die Auskünfte trotzdem. Aber m.M.n. doch nur in Verbindung mit dem ZV-Auftrag = (alt) Abforderung der VA.. oder??? :kopfkratz

An der Stelle bin ich dann leider raus :oops:
Liebe Grüße
Bärchi
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#187

12.12.2013, 14:46

Ich habe mit der zuständigen GVn gesprochen, die meinte, ich kann die Auskünfte mit neuem Antrag anfordern. Ich setzte die Gebühr jetzt an, mal sehen was passiert :oops:
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#188

12.12.2013, 15:07

Dann berichte mal...
Liebe Grüße
Bärchi
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#189

12.12.2013, 15:12

"Klau" das mal aus einem anderen Fred:
silvester hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, daß diese Entscheidung den GV bewegte, den Antrag abzulehnen:

Hat der Schuldner die Vermögensauskunft abgegeben und beantragt der Gläubiger zusätzlich die Einholung von Drittauskünften, ist dieser Antrag nur zulässig, wenn Anhaltspunkte bestehen, die auf weitere Vermögenswerte des Schuldners hindeuten bzw. Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Selbstauskunft aufkommen lassen.
LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 29. August 2013 – 19 T 6835/13 –
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#190

12.12.2013, 15:26

Danke Liesel, diese Zweifel haben sowohl die GVn als auch ich, deshalb ja der Antrag :wink:
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