Wo kommen denn jetzt 25,00 € her? Ich finde keine Änderung im Bundesgesetzblatt zu Nr. 2115 oder 2116.Sabbi hat geschrieben:Wenn ich heute ein VMZ vom 17.09.2011 beim AG anfordere... 15,00 € oder 25,00 € GK?
Sammelthread : ZV-Reform, ZVA und Auskünfte in der Praxis
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Aber nicht für Vermögensverzeichnisse gem. §§ 807/903 ZPO vom 17.09.2011.jenniver hat geschrieben:Nr. 261 KV als Anlage zu § 9 GVKostGWo kommen denn jetzt 25,00 € her? Ich finde keine Änderung im Bundesgesetzblatt zu Nr. 2115 oder 2116.
Dieser Betrag wird nur fällig, für Vermögensverzeichnisse, die der GV nach neuem Recht erteilt.
PS: Ab 01.08.2013 kostet KV 261 nun 33,00 €.
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Betrifft das nicht die elektronischen Vermögensverzeichnisse die seit dem 01.01.2013 abgenommen wurden?jenniver hat geschrieben:Nr. 261 KV als Anlage zu § 9 GVKostGWo kommen denn jetzt 25,00 € her? Ich finde keine Änderung im Bundesgesetzblatt zu Nr. 2115 oder 2116.
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So mal interessehalber:
habt ihr schon eine Rechnung über die € 4,50 wg. Einsicht ins Vollstreckungsportal bekommen?
VG und schonmal ein schönes WE
habt ihr schon eine Rechnung über die € 4,50 wg. Einsicht ins Vollstreckungsportal bekommen?
VG und schonmal ein schönes WE
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
Ich warte noch.weneste hat geschrieben:So mal interessehalber:
habt ihr schon eine Rechnung über die € 4,50 wg. Einsicht ins Vollstreckungsportal bekommen?
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Ebenso, habe es aber nicht eilig damitErnie hat geschrieben:Ich warte noch.weneste hat geschrieben:So mal interessehalber:
habt ihr schon eine Rechnung über die € 4,50 wg. Einsicht ins Vollstreckungsportal bekommen?
VG und schonmal ein schönes WE
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Geniesserin hat geschrieben:Ebenso, habe es aber nicht eilig damitErnie hat geschrieben:Ich warte noch.weneste hat geschrieben:So mal interessehalber:
habt ihr schon eine Rechnung über die € 4,50 wg. Einsicht ins Vollstreckungsportal bekommen?
VG und schonmal ein schönes WE
macht ihr die € 4,50 dann beim Gegner schon mitgeltend und rechnet ihr die beim Mandanten auch schon ab?
Bin noch ein wenig unschlüssig, wie ich das hier handhaben soll.
Am Ende werden die € 4,50 vllt gar nicht mehr nachberechnet und dann hab ich zu viel eingetrieben/abgerechnet
Es kann nichts so schlecht sein, dass es nicht auch für etwas gut ist.
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Oder sie werden abgerechnet und du musst nachberechnen bzw. nachträglich einziehen. Da gibt es wohl keine ultimative Lösung.weneste hat geschrieben:
macht ihr die € 4,50 dann beim Gegner schon mitgeltend und rechnet ihr die beim Mandanten auch schon ab?
Bin noch ein wenig unschlüssig, wie ich das hier handhaben soll.
Am Ende werden die € 4,50 vllt gar nicht mehr nachberechnet und dann hab ich zu viel eingetrieben/abgerechnet
Ich rechne sie schon mit ab und habe sie auch schon im VB-Antrag festgesetzt bekommen.
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