Gegenstandswert Vollstreckungsabwehrklage

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Early20_
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#1

10.03.2013, 10:46

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage. Ich hoffe ich kann das verständlich erklären.

Wenn ich die ZV betreibe, dann werden Hauptforderung sowie Zinsen und Kosten in den GW mit eingerechnet. Wie ist es, wenn der Schuldner zu uns kommt und wir eine Vollstreckungsabwehrklage machen? Ist der GW für die Klage dann nur der Wert der Hauptforderung, wie im normalen Zivilverfahren oder aber auch der Wert aus Hauptforderung, Zinsen und Kosten?

Danke und liebe Grüße
Jupp03/11

#2

10.03.2013, 11:03

Nach meinem alten Zöller § 3 Rd-Nr. 16 Stichwort Vollstreckungsabwehrklage
Wert des zu vollstreckenden Anspruchs einschließlich Rückstände, aber ohne Zinsen und Kosten des Vorprozesses.
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rena
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#3

28.04.2021, 15:37

Hallo liebes Forum,

der Gläubiger hat aus einem Urteil vollstreckt (Pfändung), obwohl die Forderung bereits beglichen war.

Wir haben Vollstreckungsabwehrklage eingereicht und gewonnen, sodass der Schuldner nunmehr die Pfändung aufheben und den Vollstreckungstitel herausgeben soll. Gegenstandswert der Klage wurde festgesetzt nach dem Zahlungsanspruch aus dem Urteil (Vollstreckungstitel), 10.361,84 EUR.

Ich sitze gerade über der Vollstreckungsandrohung, welchen GW muss ich hier dann zugrunde legen? :kopfkratz
Feldhamster
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#4

29.04.2021, 16:35

Ich würde aus dem Bauch heraus auch hier den Wert aus dem Urteil ansetzen.
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