Gegenstandswert Vollstreckungsabwehrklage
Verfasst: 10.03.2013, 10:46
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage. Ich hoffe ich kann das verständlich erklären.
Wenn ich die ZV betreibe, dann werden Hauptforderung sowie Zinsen und Kosten in den GW mit eingerechnet. Wie ist es, wenn der Schuldner zu uns kommt und wir eine Vollstreckungsabwehrklage machen? Ist der GW für die Klage dann nur der Wert der Hauptforderung, wie im normalen Zivilverfahren oder aber auch der Wert aus Hauptforderung, Zinsen und Kosten?
Danke und liebe Grüße
ich habe eine Frage. Ich hoffe ich kann das verständlich erklären.
Wenn ich die ZV betreibe, dann werden Hauptforderung sowie Zinsen und Kosten in den GW mit eingerechnet. Wie ist es, wenn der Schuldner zu uns kommt und wir eine Vollstreckungsabwehrklage machen? Ist der GW für die Klage dann nur der Wert der Hauptforderung, wie im normalen Zivilverfahren oder aber auch der Wert aus Hauptforderung, Zinsen und Kosten?
Danke und liebe Grüße