Hilfe beim Ausfüllen von PfÜb-Formular
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 76
- Registriert: 16.03.2011, 08:33
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Das ist jetzt wahrscheinlich total dämlich, aber ich versteh einfach nicht, wo ich dort die Hauptforderung eintragen soll. Da steht ja nur "Unterhalt vom ... bis ..." "zahlbar am..." usw.
Ich bin wach, mehr möchte ich zu meinem derzeitigen Zustand nicht sagen.
- Geniesserin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2513
- Registriert: 07.02.2009, 17:59
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: eine Friedensstadt
Falls Du dynamisierten Unterhalt hast, trägst Du unter III. ein:
X Unterhalt, ...., laufend ab Juni 2013
z.B. 110 % des Mindestunterhaltes der ersten/zweiten/dritten Altersstufe
X abzgl. des hälftigen Kindergeldes für ein X erstes/zweites Kind
(derzeitiger monalticher Zahlbetrag: 309 € (Zeitraum: xx bis yy)
und ggf. die Daten für die weiteren Altersstufen
X Unterhalt, ...., laufend ab Juni 2013
z.B. 110 % des Mindestunterhaltes der ersten/zweiten/dritten Altersstufe
X abzgl. des hälftigen Kindergeldes für ein X erstes/zweites Kind
(derzeitiger monalticher Zahlbetrag: 309 € (Zeitraum: xx bis yy)
und ggf. die Daten für die weiteren Altersstufen
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 581
- Registriert: 23.03.2010, 12:22
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Hallo,
mein Pfüb (gewöhnliche Geldforderung) wird von RA-Micro automatisch ausgefüllt.
Auf S. 3 wird wie folgt ausgefüllt:
Hauptforderung: 1.500,00
Nebst Zinsen in Höhe von (er rechnet mir die Zinsen aus), Kreuzchen bie 5 Prozentpunkten
bei "über dem jeweiligen Basiszinssatz daraus/aus" trägt Ra-Micro keinen Betrag ein (ich vermute mal wegen dem "daraus"??
Bei "seit dem" setzt RA-Micro mir das aktuelle Datum ein
Ist das so richtig??
Auch wird das aktuelle Datum bei den Zinsen für die festgesetzten Kosten eingesetzt.
mein Pfüb (gewöhnliche Geldforderung) wird von RA-Micro automatisch ausgefüllt.
Auf S. 3 wird wie folgt ausgefüllt:
Hauptforderung: 1.500,00
Nebst Zinsen in Höhe von (er rechnet mir die Zinsen aus), Kreuzchen bie 5 Prozentpunkten
bei "über dem jeweiligen Basiszinssatz daraus/aus" trägt Ra-Micro keinen Betrag ein (ich vermute mal wegen dem "daraus"??
Bei "seit dem" setzt RA-Micro mir das aktuelle Datum ein
Ist das so richtig??
Auch wird das aktuelle Datum bei den Zinsen für die festgesetzten Kosten eingesetzt.
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 5171
- Registriert: 15.05.2009, 09:36
- Beruf: Refa nunmehr: öffentl. Dienst
- Wohnort: Bayern
Das wird wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich gehandhabt. Ich habe erst kürzlich mit einer Rechtspflegerin wegen der Zinsen gesprochen, da ich auch ständig eine Monierung erhalten habe. Sie hat mir dann erklärt, wie es in ihrem Gerichtsbezirk gemacht werden soll, hat aber gleichzeitig gesagt, sie wüßte nicht, ob alle ihre Kollegen das so handhaben.
Sie hat mir 2 Beispiele genannt.
Zinsen ausgerechnet bis Beantragung PFÜB, ausgerechneter Betrag eintragen nebst 5 %-Punkte ... aus z.B. 50,00 Euro seit (und hier dann den nächsten Tag, der auf die Beantragung des PFÜB folgt).
oder
Zinsen nicht ausgerechnet 5 %-Punkte seit ..... aus ....... und Datum offenlassen.
Sie hat mir 2 Beispiele genannt.
Zinsen ausgerechnet bis Beantragung PFÜB, ausgerechneter Betrag eintragen nebst 5 %-Punkte ... aus z.B. 50,00 Euro seit (und hier dann den nächsten Tag, der auf die Beantragung des PFÜB folgt).
oder
Zinsen nicht ausgerechnet 5 %-Punkte seit ..... aus ....... und Datum offenlassen.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 29
- Registriert: 19.06.2013, 13:40
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: Rodenberg
hey
wenn du die forderungsaufstellung richtig gemacht hast, dann ist die hauptforderung verzinst worden u- diese zinsen laufen weiter in der aufstellung, anwaltskosten, gerichtskosten pp. laufen als nebenforderung ohne verzinsung.
wenn du die forderungsaufstellung richtig gemacht hast, dann ist die hauptforderung verzinst worden u- diese zinsen laufen weiter in der aufstellung, anwaltskosten, gerichtskosten pp. laufen als nebenforderung ohne verzinsung.
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Ach, bei mir werden diese Kosten festgesetzt und sind dann auch zu verzinsen.katzemausi2012 hat geschrieben:hey
wenn du die forderungsaufstellung richtig gemacht hast, dann ist die hauptforderung verzinst worden u- diese zinsen laufen weiter in der aufstellung, anwaltskosten, gerichtskosten pp. laufen als nebenforderung ohne verzinsung.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 10
- Registriert: 17.12.2018, 15:30
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Hallo,
ich hoffe es ist richtig, dass ich hier reinschreibe und meine Frage stelle
Ich hab ein Problem... Kann ZV absolut nicht ausstehen und muss mich aber zwingen mich damit zu befassen.
Es geht in 2 unterschiedlichen Akten darum, dass das letzte Gehalt nach einer Kündigung, ausgesprochen gegen unseren Mandanten, vom AG nicht gezahlt wurde. Habe in beiden Akten auch schon jeweils eine vollstreckbare Ausfertigung. Wie gehe ich jetzt da ran? Beantrage ich einen PfÜb? Wenn ja...wer ist da der Drittschuldner? Auch der AG? Sind in beiden Akten Firmen. Und was brauch ich für Infos um den PfÜb korrekt ausfüllen zu können? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Es ist zum Verzweifeln.
ich hoffe es ist richtig, dass ich hier reinschreibe und meine Frage stelle
Ich hab ein Problem... Kann ZV absolut nicht ausstehen und muss mich aber zwingen mich damit zu befassen.
Es geht in 2 unterschiedlichen Akten darum, dass das letzte Gehalt nach einer Kündigung, ausgesprochen gegen unseren Mandanten, vom AG nicht gezahlt wurde. Habe in beiden Akten auch schon jeweils eine vollstreckbare Ausfertigung. Wie gehe ich jetzt da ran? Beantrage ich einen PfÜb? Wenn ja...wer ist da der Drittschuldner? Auch der AG? Sind in beiden Akten Firmen. Und was brauch ich für Infos um den PfÜb korrekt ausfüllen zu können? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Es ist zum Verzweifeln.