Hilfe beim Ausfüllen von PfÜb-Formular

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
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#31

03.06.2013, 12:04

Gern geschehn.
Heffi89
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#32

03.06.2013, 16:46

Das ist jetzt wahrscheinlich total dämlich, aber ich versteh einfach nicht, wo ich dort die Hauptforderung eintragen soll. Da steht ja nur "Unterhalt vom ... bis ..." "zahlbar am..." usw.
Ich bin wach, mehr möchte ich zu meinem derzeitigen Zustand nicht sagen.
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Geniesserin
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#33

04.06.2013, 09:23

Falls Du dynamisierten Unterhalt hast, trägst Du unter III. ein:
X Unterhalt, ...., laufend ab Juni 2013
z.B. 110 % des Mindestunterhaltes der ersten/zweiten/dritten Altersstufe
X abzgl. des hälftigen Kindergeldes für ein X erstes/zweites Kind
(derzeitiger monalticher Zahlbetrag: 309 € (Zeitraum: xx bis yy)
und ggf. die Daten für die weiteren Altersstufen
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Minimaus
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#34

23.07.2013, 11:10

Hallo,

mein Pfüb (gewöhnliche Geldforderung) wird von RA-Micro automatisch ausgefüllt.

Auf S. 3 wird wie folgt ausgefüllt:

Hauptforderung: 1.500,00

Nebst Zinsen in Höhe von (er rechnet mir die Zinsen aus), Kreuzchen bie 5 Prozentpunkten
bei "über dem jeweiligen Basiszinssatz daraus/aus" trägt Ra-Micro keinen Betrag ein (ich vermute mal wegen dem "daraus"??

Bei "seit dem" setzt RA-Micro mir das aktuelle Datum ein

Ist das so richtig??

Auch wird das aktuelle Datum bei den Zinsen für die festgesetzten Kosten eingesetzt.
Sonnenkind
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#35

23.07.2013, 11:40

Das wird wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich gehandhabt. Ich habe erst kürzlich mit einer Rechtspflegerin wegen der Zinsen gesprochen, da ich auch ständig eine Monierung erhalten habe. Sie hat mir dann erklärt, wie es in ihrem Gerichtsbezirk gemacht werden soll, hat aber gleichzeitig gesagt, sie wüßte nicht, ob alle ihre Kollegen das so handhaben.
Sie hat mir 2 Beispiele genannt.

Zinsen ausgerechnet bis Beantragung PFÜB, ausgerechneter Betrag eintragen nebst 5 %-Punkte ... aus z.B. 50,00 Euro seit (und hier dann den nächsten Tag, der auf die Beantragung des PFÜB folgt).

oder

Zinsen nicht ausgerechnet 5 %-Punkte seit ..... aus ....... und Datum offenlassen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#36

23.07.2013, 11:43

oh man, ich pack einfach die Aufstellung mir rein...
mmarita
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#37

23.07.2013, 12:26

so wie es Sonnenkind beschreibt, also so wie die 1. Variante vor dem "oder", füllt es LawFirm bei uns auch immer aus. Das ist auch immer so durchgegangen...
katzemausi2012
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#38

23.07.2013, 21:12

hey
wenn du die forderungsaufstellung richtig gemacht hast, dann ist die hauptforderung verzinst worden u- diese zinsen laufen weiter in der aufstellung, anwaltskosten, gerichtskosten pp. laufen als nebenforderung ohne verzinsung.
:lol:
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Pepples
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#39

24.07.2013, 07:38

katzemausi2012 hat geschrieben:hey
wenn du die forderungsaufstellung richtig gemacht hast, dann ist die hauptforderung verzinst worden u- diese zinsen laufen weiter in der aufstellung, anwaltskosten, gerichtskosten pp. laufen als nebenforderung ohne verzinsung.
:lol:
Ach, bei mir werden diese Kosten festgesetzt und sind dann auch zu verzinsen. :roll:
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#40

04.01.2019, 09:31

Hallo,

ich hoffe es ist richtig, dass ich hier reinschreibe und meine Frage stelle :D

Ich hab ein Problem... Kann ZV absolut nicht ausstehen und muss mich aber zwingen mich damit zu befassen.

Es geht in 2 unterschiedlichen Akten darum, dass das letzte Gehalt nach einer Kündigung, ausgesprochen gegen unseren Mandanten, vom AG nicht gezahlt wurde. Habe in beiden Akten auch schon jeweils eine vollstreckbare Ausfertigung. Wie gehe ich jetzt da ran? Beantrage ich einen PfÜb? Wenn ja...wer ist da der Drittschuldner? Auch der AG? Sind in beiden Akten Firmen. Und was brauch ich für Infos um den PfÜb korrekt ausfüllen zu können? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Es ist zum Verzweifeln. :D
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