HEEELP!!!!
Wo tragt ihr bisher aufgelaufene Zinsen und entstandene Nebenforderungen in den PfÜb-/ZVA-Formularen ein? Seh da nicht durch...
Hilfe beim Ausfüllen von PfÜb-Formular
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 53
- Registriert: 08.09.2011, 11:23
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: Rabu
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 359
- Registriert: 29.01.2009, 14:19
- Beruf: Rechtswirtin (FSH)
- Software: AnNoText
- Wohnort: Stuttgart
Wie wäre es einfach mit dem Kreuz bei "gemäß anliegender Aufstellung"?
Mach ich immer so, auch bei ZV-Aufträgen und es reicht bisher immer.
Mach ich immer so, auch bei ZV-Aufträgen und es reicht bisher immer.
Zuletzt geändert von Kaltforelle am 06.03.2013, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 53
- Registriert: 08.09.2011, 11:23
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: Rabu
Meinst'e?
Dachte, dass macht man nur so als Zusatz-Anlage bei umfangreichen Forderungsaufstellungen.
Die Info dazu lautet ja: "Bei umfangreichen Forderungsaufstellungen sollten diese als separate Aufstellung beigefügt werden."
Ich habe aber eigentlich keine komplizierte oder umfangreiche Forderungsaufstellung. Kann doch nicht sein, dass ich da nirgends normale Nebenforderungen oder aufgelaufene Zinsen eintragen kann?!
Dachte, dass macht man nur so als Zusatz-Anlage bei umfangreichen Forderungsaufstellungen.
Die Info dazu lautet ja: "Bei umfangreichen Forderungsaufstellungen sollten diese als separate Aufstellung beigefügt werden."
Ich habe aber eigentlich keine komplizierte oder umfangreiche Forderungsaufstellung. Kann doch nicht sein, dass ich da nirgends normale Nebenforderungen oder aufgelaufene Zinsen eintragen kann?!
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Also im PfÜb trage ich die Zinsen die bis zum Tag der Antragstellung angefallen sind entweder bei "... nebst ---% Zinsen daraus/aus seit dem...." oder eben bei der Zeile mit dem Basiszins an. Vorne in die Spalte trage ich den Zinsbetrag ein, der bisher angefallen ist und hinten gebe ich an, welche Zinsen quasi ab dem Tag nach Antragstellung weiter anfallen.
Nebenforderungen würde ich jetzt einfach unten gemäß anliegender Aufstellung mit eintragen.
Nebenforderungen würde ich jetzt einfach unten gemäß anliegender Aufstellung mit eintragen.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 53
- Registriert: 08.09.2011, 11:23
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: Rabu
Mmmh, so richtig überzeugt bin ich immer noch nicht.
Unten, "gem. anliegender Aufstellung" bezieht sich ja strenggenommen nur auf Vollstreckungskosten, oder?
Hast du schon PfÜbse so erlassen bekommen?
So richtig ausgereift erscheint mir Ganze ja irgendwie nicht... Wer hat diese Formulare ausgetüftelt?
Unten, "gem. anliegender Aufstellung" bezieht sich ja strenggenommen nur auf Vollstreckungskosten, oder?
Hast du schon PfÜbse so erlassen bekommen?
So richtig ausgereift erscheint mir Ganze ja irgendwie nicht... Wer hat diese Formulare ausgetüftelt?
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
samsara hat geschrieben:Was meinst Du denn mit "hinten"?
Mit "Hinten" meine ich hinter dem Betrag.
Das Formular ist ja so aufgebaut
----------- € | _ nebst Zinsen .........
Blau = Zinsen die bis zur Antragstellung angefallen sind
Grün = die weiteren Zinsen ab Tag nach Antragstellung
Sonst gebe ich ja die Zinsen doppelt an, kann ja nicht vorne (blau) Zinsen angeben, die ich hinten (grün) dann nochmals nenne.
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
stimmt, ganz unten ist für bisherige Vollstreckungskosten, Aber was hast Du denn für Nebenforderungen. sind dies vorgerichtliche Kosten ?KleinChrissi hat geschrieben:Mmmh, so richtig überzeugt bin ich immer noch nicht.
Unten, "gem. anliegender Aufstellung" bezieht sich ja strenggenommen nur auf Vollstreckungskosten, oder?
Hast du schon PfÜbse so erlassen bekommen?
So richtig ausgereift erscheint mir Ganze ja irgendwie nicht... Wer hat diese Formulare ausgetüftelt?
Ich hatte bisher noch keinen PfÜb mit Nebenforderungen, bzw. es waren titulierte vorgerichtliche Kosten, und die kann man ja eintragen.
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 53
- Registriert: 08.09.2011, 11:23
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Andere
- Wohnort: Rabu
Für mich liest sich die Forderungsaufstellung dann aber auch nicht so, als ob das die bisherigen Zinsen sind. Eher so, dass das ne weitere Forderung ist und DIE ist dann weiter ab dem Tag der Antragstellung zu verzinsen.