Hilfe bei der Forderungsaufstellung im PFüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Chantal123
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#1

05.03.2013, 13:10

Hallo meine lieben klugen Köpfe!

Also ich habe schon wieder ein Problem mit der Zwangsvollstreckung bzw. muss ich einen PfüB machen, soweit so gut. Jedoch weiß ich einfach nicht welche Beträge zur Forderung gehören. Das steht im Urteil:

„Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 3.937,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus € 1.575,00 seit 04.01. bis 3.2.2012, aus € 3.150,00 seit dem 3.2.2012 bis zum 5.3.2012 und aus € 3.937,50 seit dem 5.03.2012 zu bezahlen.“


Irgendwie stehe ich hier auf dem Schlauch?
Sind das einfach diese vier Beträge oder?
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Ernie

#2

05.03.2013, 13:12

Du hast eine Hauptforderung (EUR 3.937,50).
Dazu kommen Zinsen auf EUR 1.575 vom 4.1. bis 3.2.2012 sowie Zinsen auf EUR 3.150,00 vom 3.2. bis 5.3.2012 und auf EUR 3.937,50 seit dem 5.3.2012.
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Mietzemau
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#3

05.03.2013, 13:13

Guck mal beim Anlegen des Forderungskontos, da muss es ne Möglichkeit für Zinssplitting geben. Ich kann leider nicht sehen welches Programm du hast.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

Wintereinbruch ist nicht strafbar!

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Chantal123
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#4

05.03.2013, 13:18

oh gott bin ich blöd! Man jetzt wo Du es so schreibst, hab ich es gleich gesehen sorry! :thx
:oops: :oops: :oops:
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Chantal123
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#5

05.03.2013, 13:19

@Mietzemau: Ja jetzt hab ich das auch gefunden! Dankeschön
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Mietzemau
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#6

05.03.2013, 13:44

Du, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ich musste gestern drei mal nachlesen, bis ich gerallt hab, dass lediglich nur noch die Zinsen von dann bis dann aus dem und dem Betrag im Urteil aufgeführt sind. Da muss ich auch mal gucken, wie ich das eintrage.
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