GVZ verlangt Kostenvorschuss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Isabel25
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#1

25.02.2013, 15:57

Hallo liebe Forenos,

ich weiß gerade nicht so recht weiter.

Ich habe vor kurzem ein ZV-Auftrag, nach neuem Recht, gemacht. Heute kam vom Gerichtsvollzieher die Mitteilung, dass wir einen Kostenvorschuss in Höhe von 150,00 EUR einreichen sollen, weil er sich auf die einzuholenden Auskünfte gemäß
§ 755 ZPO beruft.

Im gleichem "Atemzug" teilte er uns mit, dass der Schuldner aber bereits verzogen ist.

Wieso will der Gerichtsvollzieher dann trotzdem einen so hohen Vorschuss? Kann er uns nicht einfach eine Rechnung der entstanden Kosten zusenden?

Ich muss dazu sagen, dass wir mit dem selben Gerichtsvollzieher schon einmal ein ähnliches Problem hatten und er sich
regelrecht gestreubt hat, die Angelegenheit an den anderen zuständigen Gerichtsvollzieher weiterzuleiten.

Vielen lieben Dank schon mal für Eure Hilfe. :-)
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schneewittchen1984
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#2

25.02.2013, 16:15

Isabel25 hat geschrieben:Im gleichem "Atemzug" teilte er uns mit, dass der Schuldner aber bereits verzogen ist.
Na, gerade weil der Schuldner verzogen ist, will der GV doch den aktuellen Aufenthaltsort des Schuldners ermitteln, damit dann weiter vollstreckt werden kann. Das habt ihr ja offensichtlich mit beantragt, ansonsten hättet ihr den Antrag wieder zurückbekommen.

Und dass der GV vor Einholung der Auskünfte erst mal nen Vorschuss haben will, kann ich auch verstehen. Immerhin entstehen bei den Fremdauskünften dann auch Kosten, die er erst mal gedeckt wissen will.

Das hat m.E. also alles so seine Richtigkeit.
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silvester
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#3

25.02.2013, 16:29

Es hat im Grundsatz seine Richtigkeit. Der Gerichtsvollzieher ist berechtigt einen Vorschuß zu erheben, der die voraussichtliche Vollstreckungskosten deckt.
Die Abfragen nach § 755 ZPO kann der GV aber nur auf grund eines ausdrücklichen Antrages machen.
Bei einem reichen Sachpfändungsauftrag und einer Hauptforderung von mehr als 500 EUR und einem Ausländer (EU Bürger gelten als Inländer) kommen Kosten von rund 120 EUR aus euch zu.
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