Zustellungsvermerk fehlt- hilft Abschrift Rechtsmittel?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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agnetha3
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#1

21.02.2013, 15:27

Hallo,

.vielleicht hatte jemand von euch schon einmal einen ähnlichen Fall. Ich habe eine vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils, aus dem ich vollstrecken möchte. Zustellungsvermerk fehlt. Habe das leider erst jetzt bemerkt. Kann ich jetzt einfach den Einspruch des Gegners, den er aufgrund des Versäumnisurteils, aus dem ich vollstrecken möchte, eingelegt hat, beifügen? Die Zustellung ist doch damit eigentlich nachgewiesen, auch wenn es nicht der formal korrekte Weg ist. Danke für eure Antworten!
gkutes

#2

21.02.2013, 15:40

nein, das kannst du nicht.
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#3

21.02.2013, 15:40

Nein. Titel an Gericht zurück mit der Bitte um Führung des Zustellnachweises.
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agnetha3
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#4

21.02.2013, 15:58

So´n Ärger. trotzdem danke :thx
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#5

22.02.2013, 17:39

Ich habe heute mit dem leitenden Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts telefoniert. Er sagte, dass der Zustellungsnachweis unabhängig vom vorgelegten Einspruch gar nicht nötig sei, weil das Urteil von Amts wegen zugestellt werde. Der Zustellungsnachweis müsse nur bei Zustellung im Parteibetrieb beigefügt werden. Hm. Ich bin natürlich froh, aber hoffe, dass mir die Sache nicht irgendwie auf den Kopf fällt, wenn der Gegner ein Rechtsmittel einlegt.
Was meint ihr?
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#6

22.02.2013, 18:06

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich hatte nicht gesehen, dass der Zustellungsvermerk fehlt und ich hatte schon vollstreckt. Mich hat dann die GVZin angerufen und mich darauf hingewiesen. Ich meinte nur, dass ich in der Akte keinen Zustellungsnachweis habe, aber ich ja keine vollstreckbare Ausfertigung bekommen hätte, wenn der nicht zugestellt worden wäre. Sie gab mir Recht, aber brauchte trotzdem einen Nachweis. Ich hab dann bei Gericht angerufen, die haben mir dann die Zustellungsurkunde zugeschickt und ich habe diese an die GVin weitergeleitet.

Was der Rechtspfleger da jetzt genau meinte, erschließt mich mir nicht. Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen sind nunmal Titel, Klausel, Zustellung.
Worin besteht denn das Problem, den Titel ans Gericht zu schicken mit der Bitte um Ergänzung des Zustellungsvermerks?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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