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Rückständiger Unterhalt

Verfasst: 15.02.2013, 09:42
von Jacare
Gefordert waren anhand eines Titels moantl. 231,-. Gepfändet wurden deshalb jedoch gerade mal 176,40. Heute belaufen sich die Rückstände auf etwa 13000,-.

Können diese Rückstände überhaupt noch rechtlich geltend gemacht werden??? Schließlich wurde doch die Pfändung offenbar zu niedrig angesetzt..

Re: Rückständiger Unterhalt

Verfasst: 15.02.2013, 09:48
von nephele
Finde den geschilderten Sachverhalt jetzt mal spontan etwas zu dürftig...

Re: Rückständiger Unterhalt

Verfasst: 15.02.2013, 09:48
von Liesel
Es müßte wohl zunächst mal geklärt werden, wieso nur 176,40 gepfändet wurden.