Rückständiger Unterhalt
Verfasst: 15.02.2013, 09:42
Gefordert waren anhand eines Titels moantl. 231,-. Gepfändet wurden deshalb jedoch gerade mal 176,40. Heute belaufen sich die Rückstände auf etwa 13000,-.
Können diese Rückstände überhaupt noch rechtlich geltend gemacht werden??? Schließlich wurde doch die Pfändung offenbar zu niedrig angesetzt..
Können diese Rückstände überhaupt noch rechtlich geltend gemacht werden??? Schließlich wurde doch die Pfändung offenbar zu niedrig angesetzt..