Gefordert waren anhand eines Titels moantl. 231,-. Gepfändet wurden deshalb jedoch gerade mal 176,40. Heute belaufen sich die Rückstände auf etwa 13000,-.
Können diese Rückstände überhaupt noch rechtlich geltend gemacht werden??? Schließlich wurde doch die Pfändung offenbar zu niedrig angesetzt..
Rückständiger Unterhalt
- nephele
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1371
- Registriert: 25.08.2008, 12:16
- Beruf: Refa
- Software: Andere
Finde den geschilderten Sachverhalt jetzt mal spontan etwas zu dürftig...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Es müßte wohl zunächst mal geklärt werden, wieso nur 176,40 gepfändet wurden.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)