Rückständiger Unterhalt

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jacare
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#1

15.02.2013, 09:42

Gefordert waren anhand eines Titels moantl. 231,-. Gepfändet wurden deshalb jedoch gerade mal 176,40. Heute belaufen sich die Rückstände auf etwa 13000,-.

Können diese Rückstände überhaupt noch rechtlich geltend gemacht werden??? Schließlich wurde doch die Pfändung offenbar zu niedrig angesetzt..
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nephele
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#2

15.02.2013, 09:48

Finde den geschilderten Sachverhalt jetzt mal spontan etwas zu dürftig...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Liesel
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#3

15.02.2013, 09:48

Es müßte wohl zunächst mal geklärt werden, wieso nur 176,40 gepfändet wurden.
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