Nachbesserung Vermögensverzeichnis nach neuer Rechtsspr.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Dann müsste sich doch eine Bankverbindung ermitteln lassen können.malevil hat geschrieben: s hat jedoch 3 aktive webshops, bei denen man nach wie vor waren und dienstleistungen ordern kann.
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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- malevil
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leider nicht. die shops sind auf seiten von drittanbietern ( ähnlich amazon) und über die erfolgt auch die kaufabwicklung/ zahlung . die haben wir jetzt aber als drittschuldner schon mal in den pfüb-antrag mit rein genommen.