![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Uns liegt ein vollstreckbares Urteil vor, nachdem der Vermieter unseres Mandanten dazu verpflichtet wurde, den Fußbodenbelag instand zu setzen. Nun habe ich so etwas noch nie vollstreckt. Wie mache ich das?
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Ich habe schon einmal ein bisschen recherchiert und herausgefunden, dass hierzu ein Kostenvoranschlag benötigt wird. Ist das richtig?
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Und wenn ja, ist ein solcher vom 26.04.2011 (Kostenvoranschlag, welcher damals vom Vermieter in Auftrag gegeben wurde) noch brauchbar? Oder muss ein aktueller Kostenvoranschlag her?
Welche Anträge werden dann gestellt?
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Für eure Hilfe bedanke ich mich schon jetzt. Liebe Grüße
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)