Hallo zusammen,
ich hätte da mal wieder eine Frage: Also folgendes Problem:
Ein Mandant (KFZ-Reparaturwerkstatt) hat ein Fahrzeug repariert, Kunde hat die Rechnung nicht bezahlt und das Auto nicht abgeholt. Ein vollstreckbarer Titel über die Rechnungssumme liegt vor. So nun steht das Auto bei unserem Mandanten seit mehreren Monaten. Kann unser Mandant das Auto einfach so verwerten, der Brief liegt ihm natürlich nicht vor.
Ich freue mich über viele Antworten.
Viele Grüße
Silke 1974
KFZ-Verwertung ohne KFZ-Brief?
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"Einfach so verwerten" wird wohl schwierig, er muss den Pkw schon pfänden - und meiner Meinung nach auch den Brief besorgen im Rahmen der ZV oder durch ein Aufgebotsverfahren ersetzen.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Ein Nachweis, dass das Auto des Schuldners Eigentum ist, wäre schon gut. Vielleicht über die Halteranfrage??
Einfach so verwerten, wird nicht funktionieren, da geb ich Sanisabar Recht. Aber Du könntest das Auto pfänden lassen und dann andere Verwertung nach § 825 ZPO beantragen, dann gibt der GVZ das Auto an den Gläubiger wieder heraus und dann könntet ihr es verwerten. Ihr braucht auch was vom Gerichtsvollzieher, da eine spätere Wiederanmeldung des Fahrzeugs ohne Brief nur funktioniert, wenn Du andere Unterlagen hast. Zu dem Thema gibt es bei Google ganz viel, wenn Leute Autos auf Versteigerungen kaufen, haben die ja auch oft keinen Kfz Brief.
Einfach so verwerten, wird nicht funktionieren, da geb ich Sanisabar Recht. Aber Du könntest das Auto pfänden lassen und dann andere Verwertung nach § 825 ZPO beantragen, dann gibt der GVZ das Auto an den Gläubiger wieder heraus und dann könntet ihr es verwerten. Ihr braucht auch was vom Gerichtsvollzieher, da eine spätere Wiederanmeldung des Fahrzeugs ohne Brief nur funktioniert, wenn Du andere Unterlagen hast. Zu dem Thema gibt es bei Google ganz viel, wenn Leute Autos auf Versteigerungen kaufen, haben die ja auch oft keinen Kfz Brief.
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]