Sicherungsvollstreckung - S will GVZ-Geb nicht zahlen

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Toniontour
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#1

12.02.2013, 15:59

Hi,

habe nach § 720a ZPO Sicherungsvollstreckung betrieben. Schuldner hat die Vollstreckung durch Zahlung des Betrages abgewendet, dieser ist nun von uns auf RAK verwahrt, bis er verwertet werden darf. Habe S zur Zahlung der GVZ Kosten aufgefordert, sein RA schreibt nun, dass sein Mdt die Kosten nicht zahlen brauch, da ja Sicherungsvollstreckung und die Erstattungsfähigkeit der Kosten von dem Ausgang des Rechtsstreits abhängen würde.

Sehe ich anders, zumal auch über die Beitreibung der GVZ unsere Forderung+deren Kosten bezahlt wurden. Habe nur keine §§ wo es steht. Kann jemand helfen?

Vielen Dank!
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sunshine24
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#2

12.02.2013, 20:08

Meines Erachtens kommt es darauf an, wann der Schuldner die Sicherheit geleistet hat. Ich würde jetzt mal behaupten, dass die Kosten einer Sicherungsvollstreckung nicht notwendig sind, wenn ihr den Antrag auf Sicherungsvollstreckung erst nach Sicherheitsleistung des Schuldners gestellt habt und euch die Sicherheitsleistung bekannt war.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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