Hi, ich mache heute zum ersten mal in meinem Leben eine Vollstreckungsandrohung an unseren Mandanten, der unsere Rechnung nicht zahlen will. Vollstr. Ausfertigung ist schon da .. hab das alles eingetragen. Jetzt meine Frage:
Wenn wir für die Mandanten (die Vorsteuerabzugsberechtigt sind) eine Vollstreckungsandrohung machen, darf ich die VA-Gebühr nur netto rein buchen. Wir ist das jetzt in unserem Fall? Gebühr mit oder ohne Steuer?
Wir sind ja Vorsteuerabzugsberechtigt.
Steuer Vollstreckungsandrohung gegen eigene Partei?
- Frau Cindy
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Es wird keine Rechnung erstellt. Wie das bei RA-Micro gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ich buche dies bei mir ohne Ust als OP ins Konto.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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- Liesel
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Wieso mußt du eine Rechnung machen? Das ist ne Gebühreneinnahme ohne MwSt. Du kannst euch selbst doch keine Rechnung stellen.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Hallo,
dazu habe ich eine Frage:
(Konnte unter der Suchfunktion leider nichts finden)
Wenn wir in eigener Sache vollstrecken, lege ich bei RA-Micro eine Unterakte an. Wir behandeln uns dann doch quasi wie einen Mandanten, für den wir vollstrecken. Wir könnten die Sache ja auch abgeben, um sie geltend machen zu lassen.
Der Schuldner muss die ZV-Kosten ebenfalls zahlen. Wenn er das dann tut, verbuche ich den Geldeingang erst auf die entstandenen Kosten (also in Gebühren der Unterakte) und anschl. auf die Hauptforderung bzw buche es in die Hauptakte um.
In der Eigenen (Unter-)Akte habe ich dann z. B. + 45,00€ Gebühren. Um die Akte nach Abschluss ordnungsgemäß abzulegen, muss ich mein Konto doch auf 0,00 € bekommen.
RA-Micro schlägt in Unterakten vor, die Rechnung auf den ehemaligen Mandanten und jetzigen Schuldner auszustellen, aber ist das nicht verkehrt? Die Rechnung muss doch immer auf den Auftraggeber ausgestellt werden, das sind doch in eigenen Fällen wir selbst...?
dazu habe ich eine Frage:
(Konnte unter der Suchfunktion leider nichts finden)
Wenn wir in eigener Sache vollstrecken, lege ich bei RA-Micro eine Unterakte an. Wir behandeln uns dann doch quasi wie einen Mandanten, für den wir vollstrecken. Wir könnten die Sache ja auch abgeben, um sie geltend machen zu lassen.
Der Schuldner muss die ZV-Kosten ebenfalls zahlen. Wenn er das dann tut, verbuche ich den Geldeingang erst auf die entstandenen Kosten (also in Gebühren der Unterakte) und anschl. auf die Hauptforderung bzw buche es in die Hauptakte um.
In der Eigenen (Unter-)Akte habe ich dann z. B. + 45,00€ Gebühren. Um die Akte nach Abschluss ordnungsgemäß abzulegen, muss ich mein Konto doch auf 0,00 € bekommen.
RA-Micro schlägt in Unterakten vor, die Rechnung auf den ehemaligen Mandanten und jetzigen Schuldner auszustellen, aber ist das nicht verkehrt? Die Rechnung muss doch immer auf den Auftraggeber ausgestellt werden, das sind doch in eigenen Fällen wir selbst...?