KfB vollstrecken? Urteil vorläufig vollstreckbar

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wirbelwind1977
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#1

04.02.2013, 10:53

Hallo,

ich stehe gerade auf´n Schlauch ...

Zu unseren Ungusten wurde ein Urteil (vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung) erlassen. Wir sind in Berufung gegangen. Nun gibt es für die I. Instanz ein KFB, aus dem die Gegenseite vollstrecken möchte.

Da die Gegenseite für die Vollstreckung auch die Sicherheitsleistung vorher erbringen muss, stellt sich mir jetzt die Frage in welcher Höhe. In Höhe von 110% des durch den KFB beizutreibenen Betrages oder in Höhe von 110% des gem. Urteil beizutreibenden Betrages?

Für Euch bestimmt kein Problem zu beantworten, aber ich tue mich gerade echt schwer damit.

Viele Grüße
tiko73

#2

04.02.2013, 10:55

Wenn nur der KFB vollstreckt werden soll, dann nur 110 % des KFB-Betrages. Wenn aus beidem vollstreckt werden soll, dann aus beidem :-)
SL immer in der Höhe, die auch vollstreckt werden soll, wenn z.B. nur ein Teilbetrag vollstreckt werden soll, dann eben die 110 % aus dem Teilbetrag :-)
wirbelwind1977
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#3

04.02.2013, 11:14

:pfeif Das dachte ich mir eigentlich auch, aber irgendwie hat mich mein RA mal wieder verunsichert.

Kann ich das noch irgendwo nachlesen
Zuletzt geändert von wirbelwind1977 am 07.11.2013, 12:49, insgesamt 1-mal geändert.
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#4

04.02.2013, 12:36

wirbelwind1977 hat geschrieben::pfeif Das dachte ich mir eigentlich auch, aber irgendwie hat mich mein RA mal wieder verunsichert.

Kann ich das noch irgendwo nachlesen bzw.i ihm schriftlich "beweisen" :auslach
Das steht doch in dem Titel. :kopfkratz SL in Höhe von ... des zu vollstreckenden Betrages.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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