Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!
Verfasst: 31.01.2013, 15:23
Wie die Überschrift besagt sind alle eidesstattlichen Versicherung aus 2010 ungültig. Mittlerweile auch die von Januar 2011.
Warum?
siehe:
Gemäß § 39 Nr. 4 EG ZPO gilt die Schutzfrist von 2 Jahren auch für die vor dem 1.1.2013 abgegebenen Vermögensverzeichnisse. In der Gesetzesbegründung ist hierzu ausgeführt:
"Nummer 4 stellt sicher, dass Schuldner, die innerhalb der Sperrfrist der § 802d Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 284 Abs. 4 S. 1 AO n.F. vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, nicht ohne weiteres eine Vermögensauskunft nach neuem Recht abverlangt werden kann, um die berechtigten Belange des Schuldners und die beschränkten Ressourcen der Justiz zu schützen."
Es könnte lohnen, die ZV-Akten mal durchzuforsten......
Viele Grüße
Warum?
siehe:
Gemäß § 39 Nr. 4 EG ZPO gilt die Schutzfrist von 2 Jahren auch für die vor dem 1.1.2013 abgegebenen Vermögensverzeichnisse. In der Gesetzesbegründung ist hierzu ausgeführt:
"Nummer 4 stellt sicher, dass Schuldner, die innerhalb der Sperrfrist der § 802d Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 284 Abs. 4 S. 1 AO n.F. vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, nicht ohne weiteres eine Vermögensauskunft nach neuem Recht abverlangt werden kann, um die berechtigten Belange des Schuldners und die beschränkten Ressourcen der Justiz zu schützen."
Es könnte lohnen, die ZV-Akten mal durchzuforsten......
Viele Grüße