Alle Eidesstattlichen Vers. aus 2010 sind ungültig!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
OGVrolandhh
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#1

31.01.2013, 15:23

Wie die Überschrift besagt sind alle eidesstattlichen Versicherung aus 2010 ungültig. Mittlerweile auch die von Januar 2011.

Warum?

siehe:
Gemäß § 39 Nr. 4 EG ZPO gilt die Schutzfrist von 2 Jahren auch für die vor dem 1.1.2013 abgegebenen Vermögensverzeichnisse. In der Gesetzesbegründung ist hierzu ausgeführt:

"Nummer 4 stellt sicher, dass Schuldner, die innerhalb der Sperrfrist der § 802d Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 284 Abs. 4 S. 1 AO n.F. vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, nicht ohne weiteres eine Vermögensauskunft nach neuem Recht abverlangt werden kann, um die berechtigten Belange des Schuldners und die beschränkten Ressourcen der Justiz zu schützen."

Es könnte lohnen, die ZV-Akten mal durchzuforsten......

Viele Grüße
ng1980
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#2

31.01.2013, 15:45

:thx super Tipp :)
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Pepsi
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#3

31.01.2013, 16:14

ach du sch*****
:thx :thx :thx
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Adora Belle
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#4

31.01.2013, 16:18

Ich versteh die Schlussfolgerung nicht. Kannst Du das bitte näher erklären?
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Lämmchen
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#5

31.01.2013, 16:23

Adora Belle hat geschrieben:Ich versteh die Schlussfolgerung nicht. Kannst Du das bitte näher erklären?
:zustimm Ich verstehe das auch nicht. :?
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
tiko73

#6

31.01.2013, 16:25

Waaaaas? Ich dachte, bei den alten bleiben die 3 Jahre :shock: :shock:
likema31
Kennt alle Akten auswendig
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#7

31.01.2013, 16:56

Eine nähere Erklärung wäre wirklich hilfreich. :thx
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Majo
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#8

31.01.2013, 17:05

ich finde den Beitrag in sich auch etwas widersprüchlich. Würde mich auch über eine nähere Erklärung freuen.
OGVrolandhh
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#9

31.01.2013, 17:11

........die Gesetzesbegründung ist auch bißchen merkwürdig formuliert.

Wäre aber die Formulierung nicht so ausgefallen, wären alle vor dem 1.1.2013 abgegebenen VV hinfällig. Deswegen wurde in der
Gesetzesbegründung geschrieben "um die Justiz zu schützen", nämlich vor Aufträgen ohne Ende :mrgreen: .

Erklärung hierzu:
Durch die ab 1.1.2013 in Kraft getretene Reform zur Sachaufklärung sind die §§ 899 bis 915h weggefallen (siehe aktuelle ZPO).
Gestrichen ist damit auch der § 903 ZPO, der die alte Schutzfrist von 3 Jahren beinhaltet.

Jetzt gültig Gesetzestext: § 39 Ab 1. 1. 2013 Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Reform des Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung:
Für das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) gelten folgende Übergangsvorschriften:

1. Für Vollstreckungsaufträge, die vor dem 1. Januar 2013 beim Gerichtsvollzieher eingegangen sind, sind anstelle der §§ 754, 755, 758 a Abs. 2, von § 788 Abs. 4, der §§ 802 a bis 802 l, 807, 836 Abs. 3, der §§ 851 b, 882 b bis 882 h, 883 Abs. 2 und von § 933 Satz 1 der Zivilprozessordnung die §§ 754, 806 b, 807, 813 a, 813 b, 836 Abs. 3, der § 845 Abs. 1 Satz 3, die §§ 851 b, 883 Abs. 2 und, der § 888 Abs. 1 Satz 3, die §§ 899 bis 915 h und § 933 Satz 1 der Zivilprozessordnung in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

.......................

Fazit:
Für Vollstreckungsaufträge, die vor dem 1.1.2013 eingegangen sind, gilt altes Recht, also auch der § 903 ZPO = 3 Jahre

Für Vollstreckungsaufträge, die nach dem 1.1.2013 eingegangen sind, gilt neues Recht. Den § 903 ZPO (Schutzfrist 3 Jahre) gibt es nicht mehr.
Dieser ist abgelöst durch § 802d ZPO (2 Jahre).
Wenn also nun ein Gläubiger nach dem 1.1.2013 einen Antrag auf Vermögensauskunft stellt, wird von Amts wegen nur noch geprüft, ob die Schutzfrist des
802d vorliegt (2 Jahre).

Das alles ist keine Meinung von mir, sondern so wurden wir auch geschult.

Viele Grüße
Zuletzt geändert von OGVrolandhh am 31.01.2013, 17:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Majo
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#10

31.01.2013, 17:15

tut mir leid, vielleicht liegt es an der Uhrzeit, ich verstehs noch immer nicht.
In der Schulung wurde gesagt, alles EVs die vor dem 31.12.12 abgegeben wurden, gelten 3 Jahre, alle ab dem 01.01.13 dann 2 Jahre.
Auch wenn ich jetzt deinen Beitrag les, kann ich nicht erkennen, dass die EVs von 2010 ungültig sind.
Kann es mir jemand für Dummies erklären? :oops:

Edit: Habs nach dem dritten mal lesen endlich geschnallt! :thx
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