einstweiliges Verfügungsverfahren gegen dänisches Unternehme

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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turotipse
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#1

31.01.2013, 10:52

Huhu,

wir haben hier vier einstweilige Verfügungsverfahren vorliegen, die bereits erlassen sind. Kamen heute mit der Post.

Jetzt will mein Chef Eintragungen auf dem Grundstück der Antragsgegnerin, eine dänische Firma, vornehmen lassen. Zuerst muss jedoch zugestellt werden... Wie mach ich das?

Muss ich eine dänische Anwaltskanzlei beauftragen oder wie? Weil ich kaum glaube, dass uns ein dänischer Gerichtsvollzieher versteht, geschweige denn, ich verstehe, wenn ich da bei Gericht anrufe, welcher überhaupt dafür zuständig ist.

Oder gibt es für solche Sachen ein allgemeines Gericht hier in Deutschland??

Sorry wir machen sonst nur Bausachen und sowas hatte ich noch nie... Vielen Dank für Eure Beiträge schonmal :D
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