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Vollstreckung zur Nachtzeit, Sonn- u. Feiertagen

Verfasst: 29.01.2013, 11:24
von SSchall
Hallo zusammen,

wir wurden in einer neuen Sache mit der ZV beauftragt. Die Mandantin hat bislang ihr Glück selbst versucht, aber nichts bekommen. Im letzten GV Schreiben (vom 19.11.2012) steht, dass der Schuldner zu verschiedenen Zeiten nicht angetroffen wurde. Alle bisherigen Anforderungen (es existiert auch schon ein Strafbefehl) wurden ignoriert. Der GV empfiehlt daher einen Beschluss nach § 758 a Abs. 4 ZPO zur Vollstreckung zu Nachtzeiten, Sonn- und Feiertagen. Jetzt habe ich hier zwei Fragen.

1. Wieviel Zeit darf zwischen der Nachricht und dem Antrag ans Gericht liegen, weil das Schreiben schon vom 19.11.2012 ist?
2. Habt Ihr einen Vordruck für diesen Antrag für mich? Das hatte ich bisher noch nicht gemacht.

Re: Vollstreckung zur Nachtzeit, Sonn- u. Feiertagen

Verfasst: 29.01.2013, 12:52
von Aelizia
In der Vollstreckungssache ... überreiche ich den -Vollstreckungstitel- sowie den Vollstreckungsunterlagen und beantrage, namens und in Vollmacht des Gläubigers zu beschließen:
Die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungstitel in der Wohnung des Schuldners in -PLZ, Ort, Straße-, wird auch zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen gestattet.

Begründung: Es wird Bezug genommen auf die Mitteilung des Gerichtsvollziehers vom ..., wonach mehrfache Vollstreckungsversuche zu verschiedenen Tageszeiten ohne Erfolg waren. Daher ist richterliche Gestattung der Durchsuchung geboten.


was die Zeitspanne zwischen GVZ-Nachricht und Antrag an das AG betrifft, kann ich im moment nicht wirklich was sagen...

Re: Vollstreckung zur Nachtzeit, Sonn- u. Feiertagen

Verfasst: 29.01.2013, 13:15
von SSchall
Danke, vielleicht hilft das ja schon mal. Wenn zu lange Zeit dazwischen war, wird man uns ja bescheid sagen.

Re: Vollstreckung zur Nachtzeit, Sonn- u. Feiertagen

Verfasst: 05.02.2013, 12:03
von SSchall
So, der Beschluss vom Vollstreckungsgericht liegt jetzt vor. Schicke ich den jetzt einfach an den Gerichtsvollzieher mit der Bitte um weitere Vollstreckung oder gibt es dafür nochmal einen extra Antrag?

Re: Vollstreckung zur Nachtzeit, Sonn- u. Feiertagen

Verfasst: 05.02.2013, 13:13
von tiko73
Ein einfacher Satz mit der Bitte, die Vollstreckung entsprechend durchzuführen, reicht :-)

Re: Vollstreckung zur Nachtzeit, Sonn- u. Feiertagen

Verfasst: 07.02.2013, 10:43
von SSchall
:thx

Re: Vollstreckung zur Nachtzeit, Sonn- u. Feiertagen

Verfasst: 21.06.2016, 16:39
von Natzuki
Huhu, doofe Frage: Reicht es auch jetzt noch, wenn ich den Beschluss mit einem kurzen Satz an den GVZ weiterleite? Es gibt ja jetzt diesen tollen Formularzwang für ZV-Aufträge, deshalb frage ich lieber bevor ich das alles losschicke und es wieder zurückbekomme :)