Vollstreckung zur Nachtzeit, Sonn- u. Feiertagen
Verfasst: 29.01.2013, 11:24
Hallo zusammen,
wir wurden in einer neuen Sache mit der ZV beauftragt. Die Mandantin hat bislang ihr Glück selbst versucht, aber nichts bekommen. Im letzten GV Schreiben (vom 19.11.2012) steht, dass der Schuldner zu verschiedenen Zeiten nicht angetroffen wurde. Alle bisherigen Anforderungen (es existiert auch schon ein Strafbefehl) wurden ignoriert. Der GV empfiehlt daher einen Beschluss nach § 758 a Abs. 4 ZPO zur Vollstreckung zu Nachtzeiten, Sonn- und Feiertagen. Jetzt habe ich hier zwei Fragen.
1. Wieviel Zeit darf zwischen der Nachricht und dem Antrag ans Gericht liegen, weil das Schreiben schon vom 19.11.2012 ist?
2. Habt Ihr einen Vordruck für diesen Antrag für mich? Das hatte ich bisher noch nicht gemacht.
wir wurden in einer neuen Sache mit der ZV beauftragt. Die Mandantin hat bislang ihr Glück selbst versucht, aber nichts bekommen. Im letzten GV Schreiben (vom 19.11.2012) steht, dass der Schuldner zu verschiedenen Zeiten nicht angetroffen wurde. Alle bisherigen Anforderungen (es existiert auch schon ein Strafbefehl) wurden ignoriert. Der GV empfiehlt daher einen Beschluss nach § 758 a Abs. 4 ZPO zur Vollstreckung zu Nachtzeiten, Sonn- und Feiertagen. Jetzt habe ich hier zwei Fragen.
1. Wieviel Zeit darf zwischen der Nachricht und dem Antrag ans Gericht liegen, weil das Schreiben schon vom 19.11.2012 ist?
2. Habt Ihr einen Vordruck für diesen Antrag für mich? Das hatte ich bisher noch nicht gemacht.