Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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bisou
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#1

28.01.2013, 15:33

Hey Leute ich hab mal ne Frage.

Mein Chef hat mir ne Akte gegeben, da soll ich eine Kontopfändung durchführen :-?
Ich weiss wohl, dass ich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss benötige. Habe auch ein Formular aus dem I-Net gefunden und alles ausgefüllt was ich weiss.

Ich muss ja noch ne beglaubigte und einfache Abschrift nebst Urteil mitschicken oder??

Ich hoffe, dass mein Formular auch richtig ist :D


PS: Mach ich zum ersten mal.
Kim Beom (김범) :huepf
Jupp03/11

#2

28.01.2013, 15:51

Bei einer Bank Original und drei Abschriften, nix beglaubigt.
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bisou
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#3

28.01.2013, 16:06

Originale und Abschriften des Urteils oder vom Pfändungsbeschluss?
Kim Beom (김범) :huepf
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schneewittchen1984
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#4

28.01.2013, 16:19

Vom Antrag des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Außerdem reichst du den Original-Titel und den GK-Vorschuss über 15 € mit ein. :wink:
Zuletzt geändert von schneewittchen1984 am 28.01.2013, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.
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bisou
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#5

28.01.2013, 16:31

:thx
Kim Beom (김범) :huepf
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