Gerichtsvollziehergebühr - Hat GVZ doppelt abgerechnet?!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Toniontour
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#1

28.01.2013, 14:49

Hi,

habe Sicherungsvollstreckung beantragt und im Antrag, falls S nicht zahlt, dann gleich Vorpfändungsantrag mit drin. S zahlte erste Hälfte des Betrages. Zweite Hälfte kam auch auf Aufforderung durch GVZ nicht. Dieser hatte in meinem Auftrag ja KtoVerb des S erfragt und machte dort eine Vorpfändung. Mit der ersten Rate hat der S folgende Gebühren des GVZ bereits bezahlt:

KV 100 persönl Zustellung 7,5
KV 101 sonstiges Zustellung 2,5
KV 200 Vorpfändung 12,50
KV 701 Entgelte Zustellung 3,45
KV 711 Wegegeld 2,5
KV 713 Auslagenpauschale 4,5
Gesamt 32,95 Euro

Wir haben nun noch mal gesonderte RG vom GVZ erhalten:

KV 100 persönl Zustellung 7,5
KV 101 sonstiges Zustellung 2,5
KV 200 Vorpfändung 12,50
KV 700 Schreibauslagen 1,0
KV 701 Entgelte Zustellung 3,45
KV 711 Wegegeld (Zone 1) 5,0
KV 713 Auslagenpauschale 6,0
Gesamt 37,95 Euro

Habe mittlerweile meine Restforderung u. auch die GVZ RG über 37,95 vom S erhalten.

Dennoch kommen mir die Gebühren insgesamt zu hoch vor, auch weil einige Positionen doppelt auftauchen und es nur 1x ZV und 1x Vorpfändung war. Da der GVZ schon seit 2 Wochen im Urlaub ist, meine Frage hier an Euch. Kann ja nicht sein, dass der S fast 80 Euro GVZ-Gebühren zahlt oder??? (Zumal der schon für KFB-Vollstreckung nix konnte, sein RA ist einfach nur ein *Hüstel*).

:thx
evelyn m.
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#2

30.01.2013, 11:37

so wie es beschrieben ist, scheint es zu hoch bzw. teilweise doppelt abgerechnet zu sein.

da der gv aber sicher nicht ewig in urlaub bleibt, hilft in solchen fällen ein telefonat am schnellsten. ggf. soll auch die 2. rechnung statt der 1. gelten, das ist mit dem gv abzuklären.
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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