Hallo, ich habe eine Frage:
Die Zwangsvollstreckung wurde doch zum 01.01.2013 geändert. Nur ich komme da nicht so ganz mit ... Könnt ihr mir sagen, was sich genau da geändert hat? Einige sagen, diese Vorschriften gelten noch nicht, weil noch nicht alles besprochen wurde, andere sagen, das gilt. Was stimmt jetzt?
Gibt es hier im Forum vielleicht irgendeine Zusammenfassung über das Thema, wo alles Wichtige aufgeführt ist?
Zwangsvollstreckung ab 01.01.2013
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Es gibt dazu sogar einen Sammelthread: Sammelthread: Reformierung ZV ab 01.01.2013
Dort ist inzwischen allerdings schon soviel gesammelt, dass du etwas Zeit brauchen wirst, alles zu lesen.
Dort ist inzwischen allerdings schon soviel gesammelt, dass du etwas Zeit brauchen wirst, alles zu lesen.
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Für einen ganz kurzen und schnellen Überblick kannst du auch erstmal in Wikipedida gucken:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur ... lstreckung" target="blank
Für die Praxis reicht das was da steht natürlich nicht aber da kann man wenigstens mal sehen, was überhaupt geändert wurde.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_zur ... lstreckung" target="blank
Für die Praxis reicht das was da steht natürlich nicht aber da kann man wenigstens mal sehen, was überhaupt geändert wurde.