Aufgebotsverfahren Sparbuch - örtliche Zuständigkeit

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Blnerin
Forenfachkraft
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#1

24.01.2013, 09:19

Guten Morgen liebe Kollegen,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben eine Klage beim Landgericht eingereicht und da der Schuldner unauffindbar ist, beantragt, die Klage im Wege der öffentlichen Zustellung zuzustellen. Dies hat auch geklappt und wir haben einen rechtskräftigen Titel. Da uns eine Bankverbindung des Schuldners bekannt war, haben wir dessen Girokonto gepfändet und die Bank hat auch an uns ausgezahlt. Jetzt hat der Schuldner aber auch bei dieser Bank ein Sparkonto, wo wir auch ran wollen, die Bank sagt aber, ohne Vorlage des Sparbuchs zahlen sie nicht aus. Das Sparbuch ist natürlich nicht auffindbar, denn der Schuldner ist ja auch weg. Jetzt müsste doch im Rahmen des gerichtlichen Aufgebotsverfahrens das Sparbuch für kraftlos erklärt werden können, oder was sagt ihr?

Hierzu würde ich dann folgenden Antrag stellen:

Namens und in Vollmacht des Antragsstellers beantragen wir,

die Einleitung eines Aufgebotsverfahrens.

Weiterhin beantragen wir,

ein Ausschlussbeschluss wegen des nicht auffindbaren
Sparbuchs der Postbank zu erlassen und uns zu übersenden.

Begründung

....

Reicht das aus? Muss ich das Sparbuch noch irgendwie genauer bezeichnen. Ich weiß ja glaube ich eigentlich nur, dass es ein Sparbuch bei der Postbank ist. Weiß jemand, welche Unterlagen mitgeschickt werden müssen? Ich würde die Unterlagen mitschicken, woraus ersichtlich ist, dass der Schuldner unbekannt ist. Reicht das?

Weiterhin stellt sich mir die Frage, welches Amtsgericht jetzt örtlich zuständig ist. Gem. § 466 FamG:

- der Erfüllungsort der Urkunde - habe ich nicht
- bei dem der Aussteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat - heißt dass, wo die Postbank ihren allgemeinen Gerichtsstand hat? Oder wer ist als Aussteller gemeint? Stehe irgendwie auf dem Schlauch. Ist doch merkwürdig, dann wird der Aushang irgendwo in Deutschland gemacht, wo die Postbank ihren Hauptsitz hat und der Schuldner saß vorher - vielleicht auch immer noch - in einer ganz anderen Stadt. Irgendwie kapier ich das nicht. Oder die Filiale, wo das Sparbuch ausgestellt worden ist? Das weiß ich ja auch wieder nicht.

Ich hoffe, es war nicht zu viel und irgendjemand von euch kann mich erleuchten.
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