Ordnungsgeldbeschluss vollstrecken
Verfasst: 23.01.2013, 11:52
Halli Hallo,
In einer Umgangsrechtsangelegenheit hat der Richter ein Ordnungsgeld gegen den Gegner festgesetzt in Höhe von 500,00 Euro. Gleichzeitig habe ich PKH für das ZV-Verfahren erhalten.
So etwas habe ich in meiner ganzen Zeit als RA noch nicht gehabt und steh nun völlig auf dem Schlauch.
Ich weiß, dass die Grundvoraussetzungen für eine ZV, Titel, Klausel, Zustellung sind ... so vermutlich auch für meinen Beschluss. Oder ist der direkt vollstreckbar?
Vielen Dank schon mal
Sandri
In einer Umgangsrechtsangelegenheit hat der Richter ein Ordnungsgeld gegen den Gegner festgesetzt in Höhe von 500,00 Euro. Gleichzeitig habe ich PKH für das ZV-Verfahren erhalten.
So etwas habe ich in meiner ganzen Zeit als RA noch nicht gehabt und steh nun völlig auf dem Schlauch.
Ich weiß, dass die Grundvoraussetzungen für eine ZV, Titel, Klausel, Zustellung sind ... so vermutlich auch für meinen Beschluss. Oder ist der direkt vollstreckbar?
Vielen Dank schon mal
Sandri