Schuldnerin hat bereits Vermögensauskunft abgegeben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Strauchi
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#1

22.01.2013, 13:58

Hallo...mir kann bestimmt jemand helfen. Habe GV beauftragt, eine Vermögensauskunft abzunehmen. Habe vergessen zu beantragen, dass er mir auch eine Abschrift der Vermögensauskunft übersendet, wenn diese bereits abgegeben wurden (hier: 13.04.2011). GV hat mir nun Titel wieder zurückgeschickt und keine Vermögensauskunft. Nun meine Frage...muss ich mich wieder an den GV wenden, um eine Abschrift zu bekommen oder an das AG, bei dem damals die SChuldnerin die eV abgegeben hat oder an das zentralen Vollstreckungsgericht?
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Mietzemau
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#2

22.01.2013, 14:01

Du müsstest bitte erst dein Profil vervollständigen, damit wir dir antworten dürfen. Danke
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katuscha
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#3

22.01.2013, 14:06

Strauchi hat geschrieben:an das AG, bei dem damals die SChuldnerin die eV abgegeben hat
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#4

22.01.2013, 14:07

Jetzt ok?
grommelie
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#5

22.01.2013, 14:30

Katuscha hat doch schon richtig geantwortet 8)
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Mietzemau
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#6

22.01.2013, 14:40

meinst jetzt mir grommelie? aber eben war noch ken post :kopfkratz....

@Strauchi: es werden nur Vermögensauskünfte im zentralen Vollstreckungsgericht hinterlegt, welche ab Jan. 2013 erwirkt werden. Das heißt wir haben noch eine ganze Weile parallel zu verfahren...juhuu :cry:
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#7

22.01.2013, 14:45

Mietze, ich bin verwirrt. Ich wollte Strauchi nur darauf hinweisen, dass Katuscha mit dem Teilzitat schon die Antwort geliefert hat. :knutsch
Strauchi
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#8

22.01.2013, 14:51

Danke :D
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Mietzemau
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#9

22.01.2013, 15:06

:patsch....nene...net des det doch noch nen Blödkopptach wird...et is doch Dienstag. :huch
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