Pfändung (neues Formular) mehrere Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
tuffib
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 07.07.2008, 12:38
Wohnort: Düsseldorf

#1

11.01.2013, 13:41

]Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen. Nach dem neuen Update unserer Kanzleisoftware haben wir nun auch das neue Formular für die Pfändung.

Irgendwie verstehe ich nicht wie das Gericht es auseinanderhalten soll, wenn ich da mehrere Drittschuldner eintrage? Gibt es bei mehreren Drittschuldnern tatsächlich ein Zusatzblatt 3a? und wenn ja wo bekommt ich dass den her?

Und dann noch was wir sind hier uns auch nicht einig darüber was man auf der ersten Seite Bei --- Schuldtitel (das ist klar) und ______ Vollstreckungsunterlagen (meinen die die anzahl der Blätter/bzw. Nachweise die man beifügt über bisher verauslagte Kosten und Gebühren?

viele Grüße
:thx
tiko73

#2

11.01.2013, 13:50

Ich schreibe immer vor den DS noch den Buchstaben des Pfändungsgrundes (also z.B. (A) für Lohn).
Außerdem vermute ich mal, dass man dort die Anzahl der Unterlagen eintragen soll, also alles durchzählen und eintragen. Hab ich jedenfalls jetzt mal so gemacht, hab aber nochen PÜ zurück bekommen (aber auch keine Monierungen :-))
tuffib
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 07.07.2008, 12:38
Wohnort: Düsseldorf

#3

11.01.2013, 13:57

Ok danke, dann werden wir das auch mal so machen. Aber was macht man denn, wenn man bei mehreren Banken die Konten pfänden möchte? Auf Seite 5 trägt man ja dann die Kontonummer ein? Aber da geht ja dann nur eine und was ist mit den anderen?
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#4

11.01.2013, 13:57

Zunächst zum einfachen, also Seite 1. Ich habe bislang immer die Vollstreckungsmaßnahme als einzelnes angesehen. Z.B. hatte ich heute einen PfÜb, bei dem ich schon das vorl. Zahlungsverbot zurück hatte.
Also Vollstreckungsbescheid plus 2 Vollstreckungsunterlagen (Zahlungsverbot, Rg. des GVZ).
Ob das richtig ist, weiß ich nicht, moniert wurde es bislang nicht.

Jetzt zu den mehreren Drittschuldnern.
Ich habe bislang mehrere Drittschuldner versucht optisch getrennt zu schreiben.
Bei dem pdf-Dokument kann man so 4 Drittschuldner auf Seite 3 schreiben ohne die Übersicht zu verlieren. Falls die Drittschuldner verschiedene Ansprüche betreffen, habe ich noch den jew. Anspruch drübergeschrieben.

Eine Seite 3a musste ich mir letztens selbst basteln, ob es dafür ein offizielles Zusatzblatt gibt, weiß ich nicht.
Ich habe einfach ein Blankoblatt mit den weiteren Drittschuldnern untereinander ausgefüllt und auf Seite 3 in der letzten Zeile noch einen Hinweis geschrieben "weitere Drittschuldner auf Seite 3a" oder so ähnlich.
Ist anstandslos durchgegangen und wurde auch von allen Drittschuldnern korrekt beachtet.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
tiko73

#5

11.01.2013, 14:05

Kontonummern würde ich sowieso eher nicht in den PÜ reinschreiben. Es gibt sonst Banken, die dann nur dieses eine Konto als gepfändet ansehen und es wird dann alles etwas aufwendig, denen zu erklären, dass doch alles dicht zu machen ist und man ggf. die dadurch erlittenen Verluste bei der Bank geltend macht.
Janaaa
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 02.04.2012, 12:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#6

24.02.2014, 11:29

Ich habe hierzu auch mal eine Frage...

Ich habe zwei Titel. Einmal ein Anerkenntnisurteil und einmal einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Ich möchte jetzt einen Pfüb (für beide Titel zusammen) beantragen mit 3 Drittschuldner drin. Wie oft kann ich jetzt die Gebühr abrechnen, wenn ich einen Pfüb Antrag stelle oder ist es sinnvoller, 3 verschiedene Anträge zu stellen?
tiko73

#7

24.02.2014, 20:46

In Frankfurt 1x. Bei manch anderen Gerichten auch pro DS :-)
PostGretel
Forenfachkraft
Beiträge: 115
Registriert: 05.07.2013, 13:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#8

12.07.2019, 11:48

Hat jemand von Euch eine neuere Rechtsprechung zu dem Gebühren-Thema? Ich brauche nur relativ selten Pfübs, erst recht mit mehreren DS, zu machen. Seit irgendwann nach 2016 kann man bei RA-MICRO ankreuzen, ob man pro DS eine Gebühr berechnen möchte. Brauchte ich bisher aber nicht. Jetzt habe ich in zwei verschiedenen Sachen Pfübs mit mehreren DS beantragt, und pro DS 0,3 berechnet. Ergebnis:

Hamburg: 2 DS (Bank, Bausparkasse) - zweimal 0,3 geht ohne Problem durch
Berlin: 4 DS (alle Banken) - will nur einmal 0,3 berechnen

Im rechtspflegerforum habe ich nichts Gescheites gefunden, hier auch nichts Aktuelles. Tendenz bei den Rpfl. ist aber sehr, dass nur einmal die Gebühr berechnet wird (wie ich das eigentlich auch vor 30 Jahren lernte). Habt Ihr schon mal erfolgreich eine mehrfache Gebührenberechnung begründet und wie? :kopfkratz
ReFa seit 1987 :omi
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1988
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#9

12.07.2019, 12:06

Nach BGH vom 10.03.2011, VII ZB 3/10, nur eine 0,3 Gebühr.
PostGretel
Forenfachkraft
Beiträge: 115
Registriert: 05.07.2013, 13:57
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#10

12.07.2019, 12:26

Ja, das Urteil habe ich auch durchgelesen. Aber wieso kann man denn "gefühlt neuerdings" auf einmal anklicken, dass man pro Drittschuldner die 0,3-Gebühr berechnen will, auch wenn es das früher nicht möglich war? Wenn RA-MICRO so etwas "anbietet", dann macht es dies doch nicht aus Jux und Dollerei, oder?!?
ReFa seit 1987 :omi
Antworten