Gesamtschuldner - Gilt das auch für GVZ Kosten etc.?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Tirli
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 13.08.2009, 11:51
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

11.01.2013, 11:03

Hallo zusammen,

ich habe da mal ne Frage...

Ich habe hier einen Titel, der gegen zwei Schuldner gerichtet ist (Gesamtschuldner). Es wurde vor längerer Zeit schon gegen beide vollstreckt, jedoch erfolglos.

Jetzt soll ich jedoch nur gegen Schuldner1 vollstrecken. Was ist aber mit den GVZ Kosten etc. von Schuldner2? Kommen die bei Schuldner1 mit in die Forderungsaufstellung?

LG
Tirli
Ernie

#2

12.01.2013, 11:15

Wenn der Haupttitel eine Gesamtschuldnerhaftung beinhaltet, so schließt das auch die Kosten der Zwangsvollstreckung ein! Also: Schuldner 1 haftet für die notwendigen Kosten der Vollstreckung gegen Schuldner 2 und umgekehrt!
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#3

12.01.2013, 19:01

§ 788 (1) ZPO :klugscheiss
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Tirli
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 13.08.2009, 11:51
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#4

16.01.2013, 11:16

Aaaahhh super...!

Ganz lieben Dank! :thx

Vielleicht könntet ihr mir bei noch einer Frage helfen?

Der Mandant hat in dieser Sache für einen damaligen ZV Auftrag PKH gekriegt. Von manchen GVZ habe ich hier ne 0,00 € Rechnung drin, von anderen GVZ aber ne ganz normale Rechnung, die aufgrund PKH jedoch natürlich nicht bezahlt wurde. Nehme ich die Rechnung trotzdem mit in die Forderungsaufstellung? Und unsere Kosten auch?

Ich hätte es zumindest jetzt so gemacht...

LG
Tirli
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#5

16.01.2013, 11:17

Alles, was über die PKH bezahlt worden ist, kann nicht mehr in die Aufstellung. Diese Ansprüche sind auf die Landeskasse übergegangen. Wenn man das im Foko lässt, muss auch die entsprechende Zahlung der OJK eingebucht werden. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Tirli
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 13.08.2009, 11:51
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#6

17.01.2013, 12:19

Stimmt, ist ja auch logisch. :D

Vielen Dank nochmal!
Antworten