Herrausgabeanspruch ?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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joggellive
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#1

02.01.2013, 11:12

Guten Morgen (fast Mahlzeit), ein gesundes Neues und erfolgreichen ZV Jahr :-)

Zur Sache:
Ich habe hier einen Schuldner, bei dem ich beim AG gepfändet habe, natürlich erfolglos, trotz 1700€ Einkommen. 5 Unterhaltsberechtigte ( 4 Kind + Ehefrau).

Die Frau bekommt, aufstockend ALG II, bringt es, was, auf Antrag die Frau unberücksichtigt zulassen ? Ich denke eher nicht, weil ihr ALG II richtet, sich nach seinem Einkommen.

Zum anderen ergeht sein Lohn auf das Konto der Schwiegermutter des Schuldners. Ich habe daraufhin den Herausgabeanspruch des Schuldners gepfändet. Nun habe ich die Drittschuldnererklärung erhalten und die Schwiegermutter des Schuldners gibt an, selbst Forderungen zu haben. Aufgelistet sind hier eine Menge Sachen, wie Miete, Strom, und sonstige Ausgaben. In einem Zusatzschreiben des DS Anwalts, wird angegeben das die Kontoinhaberin, jeden Monat in Vorleistung geht und vom Schuldner alle offenen Rechnungen (Miete, Telefon, Strom, usw.) bezahlt und somit Forderung entsteht, sie kauft auch die Lebensmittel ein, bzw. leiht der Schuldner sich, vertraglich jeden Monat Geld. Wenn sei Arbeitseinkommen bei der Schwiegermutter eingeht verrechnet sie dieses mit Ihrer Forderung und es würde angeblich nichts mehr übrig bleiben. Eine exakte Abrechnung aus 12.12 habe ich hier liegen.

Kann ich hier was dagegen tun? Die Forderung entsteht ja jedes Mal neu, und zwar vor der Lohnzahlung somit hat die Schwiegermutter jedes Mal erneute Forderung gegen den Schuldner und tritt somit in den Vorrang?

Konto hat der Schuldner keins. Er würde laut E.V,. keins bekommen.
joggellive
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#2

03.01.2013, 17:23

- keiner eine Idee?
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MG
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#3

03.01.2013, 17:38

Unabhängig davon, ob da was zu pänden ist... Du kannst ja auch künftige Forderungen pfänden. Der Drittschuldner kann ja aber m.E. nur mit fälligen Forderungen gehört werden. Drum pfände doch für einen Monat, in dem die Drittschuldnerin noch nicht in Vorleistung getreten ist. Also Februar. Aber ich bin kein ZV-Experte. War nur so eine Idee bevor niemand was schreibt. :wink:
Audiatur et altera pars!
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