Vollstreckung Ordnungshaft
Verfasst: 18.12.2012, 16:35
Hallo zusammen,
es ist kurz vor Weihnachten und in dem Trubel wird der Schlauch auf dem ich steh mal wieder groß...bräuchte da mal kurz Hilfe, da ich sowas noch nie gemacht habe.
Also:
Es wurde vom AG ein Beschluss erlassen zum "Annäherungsverbot" etc.
Hiergegen hat der Gegeher verstoßen.
Nun habe ich einen Beschluss "gegen den Antragsgegner wird eine Ordnungshaft für die Dauer von 5 Tagen angeordnet". Der wurde von der Kollegin bisher aber nicht vollstreckt, da danach Ruhe war. Dieser Beschluss ist von Juli 2012.
Nunmehr hat er wieder verstoßen, wir haben wieder nen Antrag auf Ordnungsgeld/Ordnungshaft gestellt und Cheffe will nun, dass ich den ersten Ordnungshaftbeschluss vollstrecke.
Aber wie mache ich das? Verhaftungsauftrag durch GV, so als wenn ich nen Haftbefehl hätte? Oder muss ich da was anderes machen/beachten? Hat jemand ein kleines Musterschreiben für mich?
es ist kurz vor Weihnachten und in dem Trubel wird der Schlauch auf dem ich steh mal wieder groß...bräuchte da mal kurz Hilfe, da ich sowas noch nie gemacht habe.
Also:
Es wurde vom AG ein Beschluss erlassen zum "Annäherungsverbot" etc.
Hiergegen hat der Gegeher verstoßen.
Nun habe ich einen Beschluss "gegen den Antragsgegner wird eine Ordnungshaft für die Dauer von 5 Tagen angeordnet". Der wurde von der Kollegin bisher aber nicht vollstreckt, da danach Ruhe war. Dieser Beschluss ist von Juli 2012.
Nunmehr hat er wieder verstoßen, wir haben wieder nen Antrag auf Ordnungsgeld/Ordnungshaft gestellt und Cheffe will nun, dass ich den ersten Ordnungshaftbeschluss vollstrecke.
Aber wie mache ich das? Verhaftungsauftrag durch GV, so als wenn ich nen Haftbefehl hätte? Oder muss ich da was anderes machen/beachten? Hat jemand ein kleines Musterschreiben für mich?