Auskunftspflicht eines Pfelgesheims

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Isabel25
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#1

17.12.2012, 15:05

Liebe Forenos,

ich habe folgendes Problem:

Ich hatte bei einem Schuldner, bereits im September, einen Kombi-ZV-Auftrag gemacht, dieser wurde vom Gerichtsvollzieher mit dem Vermerk "Schuldner würde sich im Pfelgeheim XY befinden" zurückgeschickt.

An dieses Pfelgeheim XY hatte ich ein Schreiben gemacht mit der Bitte um Mitteilung, ob sich der Schuldner noch in Pflege befindet oder nicht.
Eine schriftliche Antwort habe ich nicht erhalten. Nachdem ich dann mehrmals versucht hatte dort anzurufen, wurde mir
jetzt am Telefon mitgeteilt, dass das Pflegeheim zum einen, uns gegenüber - als Bank - keine Auskunft geben darf, auch wenn wir Gläubiger sind, und zum anderen würden die Bewohner dieses Pflegeheimes dies nicht wünschen, dass einfach Informationen rausgegeben werden.

Ist das Pflegeheim dazu verpflichtet mir lediglich mitzuteilen, ja die gesuchte Person befindet sich hier oder nicht? Wenn ja, auf welche Gesetze kann ich da zurück greifen? Wie komme ich dann an Informationen, ob unser Schuldner sich dort befindet? Kann ich überhaupt vollstrecken, obwohl der Schuldner im Pflegeheim ist?
Wenn ja, wie gebe ich das dann im ZV-Auftrag an?

PS: Ich muss dazu sagen, dass der Schuldner 1959 geboren worden ist und es sich hier nicht um alte Leute handelt, denen ich die letzten Tag noch versauen will. ;-)

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe. :wink1
mrsgoalkeeper
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#2

17.12.2012, 15:07

Ich würd ne Postanfrage machen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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nephele
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#3

17.12.2012, 15:07

Mir stellt sich hier als erstes die Frage, warum er sich im Pflegeheim befindet und ob er nicht evtl. unter Betreuung steht.

Dass das Pflegeheim keine DAten rausgibt, kann ich aufgrund Datenschutz nachvollziehen.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
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Isabel25
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#4

17.12.2012, 15:12

Eine Postanfrage hatte ich auch schon in Erwägung gezogen, aber was ist wenn er in dem Ort, wo sich das Pflegeheim befindet, gar nicht gemeldet ist?

Was wäre bzw. würde passieren, wenn ich bis nächstes Jahr warte und dann den Gerichtsvollzieher noch einmal beauftrage?
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nephele
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#5

17.12.2012, 15:28

Mir fällt spontan kein Grund ein, warum der GVZ nicht im Pflegeheim vollstrecken könnte...von moralischen Gründen mal abgesehen (ich weiß ja nicht, was der Schuldner hat). Dort ggf. eV abnehmen lassen. Daraus ergeben sich vielleicht weitere Infos.

Alternativ einen Brief an den Schuldner ins Pflegeheim schicken und gucken, ob eine Reaktion erfolgt.
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Isabel25
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#6

17.12.2012, 15:34

Gute Idee. :D :thx
samsara
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#7

17.12.2012, 15:35

Unter welcher Anschrift hast Du denn den Auftrag erteilt? So wie ich das verstehe, erfolgte bislang kein Auftrag unter der Anschrift des Pflegeheims, oder?
Pitt
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#8

17.12.2012, 15:36

Ich würde zunächst mal beim GVZ nachfragen, von wem er die Info erhalten hat, dass der Schuldner im Pflegeheim untergebracht wurde. Evtl. lebt ja unter der letzten Wohnanschrift ein Angehöriger, der zum aktuellen Gesundheitszustand des Schuldners Auskunft geben könnte. Wie nephele schon geschrieben hat, würde ich zunächst mal abklären, ob evtl. ein Betreuer bestellt wurde. Vielleicht bekommt man hierzu unter Vorlage des Vollstreckungstitels eine Auskunft beim Betreuungsgericht, falls der GVZ keine weiteren Angaben machen kann. Grundsätzlich kann man schon im Pflegeheim vollstrecken, die Frage ist nur, ob überhaupt pfändbares Vermögen vorhanden ist und ob damit gerechnet werden kann, dass sich der Gesundheitszustand des Schuldners bessert und er in absehbarer Zeit wieder für seinen Lebensunterhalt sorgen kann.
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