Kontopfändung - Herausgabe der Unterlagen §836Abs.3ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Wirtschaftskanzlei
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#1

15.12.2012, 01:55

Hallo,

ich brauch einmal eure Hilfe.

Ich habe nun für unseren Mandanten eine Kontopfändung durchgeführt, leider ist das Konto schon vorgepfändet.

Jetzte möchte unser Mandant eine Abschrift der Kontoauszüge haben, gem. §§ 836 Abs. 3 Seit 3 ZPO ist das ja auch möglich.
Jetzt weiß ich aber nicht wie ich den Antrag stellen soll - ich finde auch kein Muster in unser Datenbank - ?? Soll ich den Gerichtsvollzieher einfach den Erlassenden Pfändungsbeschluss übersenden und Auffordern, er solle die Kontoauszüge pfänden? Oder muss ich erst nochmal Vollstreckungsklage erheben.

Könnte mir jemand ein Muster darstellen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG Wirtschaftskanzlei
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Bino
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#2

15.12.2012, 18:54

Dazu gibt es hier schon ganz viele Beiträge :suche einfach nach "836 Abs. 3 suchen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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#3

16.12.2012, 19:50

Kannst du mir, den Link dazu schicken?

Würde mich freuen, bald von dir zuhören.
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#5

16.12.2012, 21:36

Der Link hilft mir im vorleigendem Fall nicht weiter! :roll: :roll: :roll:
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