ZV gegen Erben. Wo fange ich überhaupt an?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samara
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#1

12.12.2012, 15:20

Hallo! Ich habe noch nie gegen Erben vollstreckt. Nun habe ich folgende Fallkonstelation:
Wir haben für eine MAndantin zu den Lebzeiten des Schuldners vollstreckt. PfÜB wurde erlassen und ein Teilbetrag wurden an uns von seinem Konto ausgezahlt.
Sodann wurde uns von der Bank mitgeteilt, dass das Konto aufgelöst wurde und kein pfändbares Guthaben mehr da war. Der Schuldner ist dann verstorben. Seine Frau soll
nach Auffassung unserer MAndantin Erbin sein. Welche Schritte sind jetzt notwendig, um gegen die (potentielle) Erbin vorzugehen. Die 6 Wochen nach Tod des Schuldners sind bereits
vergangen. Ich weiß gar nicht, wo ich angfangen soll. Die Beiträge hier im Forum haben mir nicht weitergeholfen, mal heißt es Titelumschreibung, mal Erbschein usw. Ich würde als nächstes einen Gerichtsvollzieher zu der Ehefrau des versorbenen Schuldners hinschicken. WAs soll ich dafür alles beantragen?

Und noch eine Zusatzfrage: Besteht eine Möglichkeit, für unsere Mandantin PKH zu bekommen für all die Maßnahmen, die ihr bevorstehen? Bedürftig ist sie, aber geht es auch bei ZV gegen Erben?
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LuzZi
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#2

12.12.2012, 15:31

Du musst erst einmal rauskriegen, ob es überhaupt Erben gibt. Einfach den GVZ zur Witwe schicken geht nicht. Hol dir die Nachlassakte, gibt hierfür in irgendeinem alten Fred auch eine Vorlage.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
samara
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#3

12.12.2012, 15:33

Oh! Vielen Dank für die schnelle Antwort! Gibt es denn in jedem Fall eine Nachlassakte?
rosa

#4

12.12.2012, 15:45

du kannst einfach einen Einzeiler ans AG schicken und nach Erben fragen.
samara
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#5

12.12.2012, 15:48

Vielen Dank! Das werde ich mal versuchen. :thx
Spkie
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#6

13.12.2012, 10:17

am besten forderst du gleichzeitig einen Erbschein nach
wenn dieser vorliegt, kannst du den Titel umschreiben lassen auf den/die Erben
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