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Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 05.12.2012, 17:12
von Minimaus
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Wir haben einen Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner erwirkt. Dieser zahlte bisher Raten an den Gerichtsvollzieher. Nun will dieser weniger Raten zahlen. Der GV sagt aber, dass er die Ratenzahlung auf 6 Monate begrenzt hat und ein niedrigerer Betrag für ihn nicht in die Tüte kommt.

Meine Frage: Ist mein Auftrag tot, wenn ich dem Schuldner sage, er kann niedrigere Raten an uns zahlen?

Der Schuldner will, weil wir mit weniger Raten nicht einverstanden sind, nun Vollstreckungsabwehrklage einreichen. Wie würde das Verfahren dann laufen? In der Praxis?

Re: Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 05.12.2012, 17:46
von Jupp03/11
Schränke den erteilten Auftrag auf die Summe von sechs Raten, die der Schuldner zahlen kann, gegenüber dem GV ein. Nach Ablauf von fünf Monaten machste das gleiche Spiel erneut, also Erweiterung des Auftrages beschränkt auf die 6 Monate.

Re: Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 05.12.2012, 18:06
von Minimaus
Der Gerichtsvollzieher sagt aber doch, dass er nicht unter 300 gehen will. ?

Was ist mit der Vollstreckungsabwehrklage? Hat er da überhaupt Aussichten auf Erfolg? Er hat ja schließlich schon Raten gezahlt.

Re: Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 05.12.2012, 18:19
von Jupp03/11
Wieviel will/kann der Schuldner monatlich zahlen?

Re: Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 06.12.2012, 09:30
von Minimaus
150 kann er. 0,00 will er :-)

Ich treibe für die Masse ein. Das würde alles zu lange dauern bis wir den Gesamtbetrag zusammen haben...

Re: Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 06.12.2012, 10:51
von Kanzleihund
Minimaus hat geschrieben:Ich treibe für die Masse ein.
Das heißt für einen Insolvenzverwalter? Dann wäre es doch eine Möglichkeit, ein Angebot dergestalt zu machen, dass bis zum Datum x ein Betrag bezahlt und der Rest dann erlassen wird. Mache ich gelegentlich auch so. Mit der Vollstreckungsgegenklage dürfte der Gegner wohl auf die Nase fallen; also nicht unter Druck setzen lassen.

Re: Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 06.12.2012, 11:19
von Minimaus
Ja, für den IV.

d.h., ich müsste den ZV-Auftrag beim GV ruhend stellen? Wie lange geht denn sowas? Ich denke nicht, dass er sich an Zahlungen halten wird.

Er hat weder auf unser außergerichtliches Ratenzahlungsangebot reagiert, noch auf MB oder VB. Jetzt steht ihm wohl das Wasser bis zum Hals...was mir ziemlich egal ist, denn er hat sich gestern am Telefon aufgefürht wie der letzte A.....

Hatte bisher noch nie einen GV der das Ganze auf 6 Monate beschränkt??

Re: Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 06.12.2012, 11:22
von Kanzleihund
Frag mal die hier anwesenden Gerichtsvollzieher. Ist aber wohl tatsächlich so, dass diese die Ratenzahlungen nicht länger als 6 Monate dulden können. Steht meines Erachtens in deren Dienstanweisung.

Re: Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 06.12.2012, 11:26
von Liesel
900 Abs. 3 ZPO

Re: Vollstreckungsabwehrklage

Verfasst: 06.12.2012, 11:36
von Kanzleihund
:thx Liesel.