Hallo Leute.
Ich hab mal eine Frage:
Ich hab hier einen Titel liegen, KfB aus vorangegangener Vaterschaftsfeststellungsklage.
Antragstellerin ist das Kind, gestzl. vertr. d. das Jugendamt als Beistand.
Kosten trägt die Antragstellerin.
Jetzt frage ich mich gerade, ob ich hier nur gegen das Kind vollstrecken kann, oder auch gegen den gesetzl. Vertreter, also das Jugendamt, das ja das Verfahren angeleiert hat.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
ZV nach Vaterschaftsfeststellung - Kind und/oder Jugendamt?
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Schuldner ist das Kind.
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Soweit ist es mir schon klar.
Ich frage mich aber ob der gesetzl. Vertreter - der ja auch sonst für alles haftet was das Kind so macht - nicht auch für diese Kosten (v.a. da das Kind ja das Verfahren kaum selbst angeleiert hat) haftet.
Ich frage mich aber ob der gesetzl. Vertreter - der ja auch sonst für alles haftet was das Kind so macht - nicht auch für diese Kosten (v.a. da das Kind ja das Verfahren kaum selbst angeleiert hat) haftet.
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Es wäre mir neu, dass der gesetzliche Vertreter für alles haftet was das Kind anstellt.kr hat geschrieben:Soweit ist es mir schon klar.
Ich frage mich aber ob der gesetzl. Vertreter - der ja auch sonst für alles haftet was das Kind so macht - nicht auch für diese Kosten (v.a. da das Kind ja das Verfahren kaum selbst angeleiert hat) haftet.
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Ok. Dann anders:
Das Kind in meinem Fall wird grade mal 5 Jahre alt.
Um die Zinsen nicht verjähren zu lassen muss ich für den Mdt. wohl aller 3 Jahre vollstrecken.
Aber wohl kaum gegen ein 5-jähriges Kind, oder? Was soll ich denn da schon groß vollstrecken?
Und doch, ich hafte für mein Kind wenn dieses einen Schaden verursacht (zumindest wenn ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe und ich daher den Schaden sozusagen "mitverschuldet" habe). M.E. ist es hier nichts anderes: Was bitte kann das Kind dafür wenn die Mutter nicht weiß wer der Vater ist und das Jugendamt daher einen entsprechenden Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim falschen Mann einleitet?
Vielleicht ist mein Rechtsempfinden aber auch einfach nur wieder am falschen Platz und hier geht es eben nicht um Recht oder Unrecht. Aber trotzdem wüsste ich dann schon gern wie ich in den nächsten Jahren gegen das Kind vollstrecken soll um die Zinsen zu sichern? Soll ich dem Kind den GVZ auf den Hals hetzen?!
Das Kind in meinem Fall wird grade mal 5 Jahre alt.
Um die Zinsen nicht verjähren zu lassen muss ich für den Mdt. wohl aller 3 Jahre vollstrecken.
Aber wohl kaum gegen ein 5-jähriges Kind, oder? Was soll ich denn da schon groß vollstrecken?
Und doch, ich hafte für mein Kind wenn dieses einen Schaden verursacht (zumindest wenn ich meine Aufsichtspflicht verletzt habe und ich daher den Schaden sozusagen "mitverschuldet" habe). M.E. ist es hier nichts anderes: Was bitte kann das Kind dafür wenn die Mutter nicht weiß wer der Vater ist und das Jugendamt daher einen entsprechenden Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim falschen Mann einleitet?
Vielleicht ist mein Rechtsempfinden aber auch einfach nur wieder am falschen Platz und hier geht es eben nicht um Recht oder Unrecht. Aber trotzdem wüsste ich dann schon gern wie ich in den nächsten Jahren gegen das Kind vollstrecken soll um die Zinsen zu sichern? Soll ich dem Kind den GVZ auf den Hals hetzen?!