Mietminderung bei Pfändung

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Sandri
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#1

30.11.2012, 09:30

Hallo und guten Morgen,

ich hab da gerade einen Anruf von meiner Mandantin bekommen. Und zwar pfände ich die Kaltmieten für Kindesunterhalt bei ihrem Ex-Mann. Nun hat sich eine Mieterin bei meiner Mdt. gemeldet, da Schäden in der Wohnung aufgetreten sind und sie die Miete mindern möchte. Der Ex hat dann freundlichst an meine Mdtin verwiesen.

Ich weiß nicht, ob die Miete gemindert werden kann, wenn eine Pfändung drauf ist oder nicht. Kann mir da jemand helfen?

Vielen Dank schon mal
Sandri
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Soenny
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#2

30.11.2012, 09:40

Die Pfändung berührt das Mietverhältnis an sich nicht, von daher ist der Mieter natürlich berechtigt bei evtl. Schäden die Miete zu mindern pp.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Sandri
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#3

30.11.2012, 09:44

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da kann ich meiner Mandantin gleich Bescheid geben!!
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Elfeo
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#4

30.11.2012, 09:53

Sicher ist die genauso Miete gemindert, wie ohne Pfändung. Die Mietminderung ist auch nicht von der Zustimmung des Vermieters (oder gar Pfändungsgläubigers) abhängig. Die Minderung tritt Kraft gesetzes ein, wenn ein Mangel den Nutzungswert der Mietsache verringert, quasi weil der vertraglich vereinbarte Gegenwert auch geringer geworden ist.
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Sandri
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#5

24.01.2014, 08:50

Moin,

in der selben Angelegenheit, ein neues "Problem":

Eine andere Mieterin hat sich nun nicht beim Amt gemeldet und hat eine Sperre für 3 Monate bekommen. Also zahlt sie jetzt auch mal keine Miete. Muss meine Mandantin das als Gläubigerin hinnehmen. Ihr Ex-Mann vertritt die Auffassung, dass er das Geld eh nicht bekommt und sie sich daher darum kümmern soll. Ich meine, es ist seine Pflicht, weil es ja immer noch seine Wohnung und sein Mietverhältnis ist.

Kann ich die Mieterin einfach anschreiben?

Vielen Dank schon mal
Sandri
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#6

24.01.2014, 15:01

Vertragspartner sind Vermieter und Mieter. Also kannst du rein garnichts. Wenn die Mieterin keine Miete mehr bezahlt, dann muss der Vermieter diese durchsetzen, sofern er es denn will. Deine Pfändung, greift ja nur auf Angebliche Ansprüche... wenn diese sich ändern dann müsst ihr des wohl so hinnehmen. Wenn sie garnichts mehr bezahlt, habt ihr Pecht, ihr seit ja nicht beauftragt dem Vermeiter seine Ansprüche durchzusetzen sondern die eurer Mandantin. Wenn Ihr bei einem Arbeitgeber pfändet und de keinen Lohn mehr bezahlt könnt ihr ja auch nicht einfach hingehen und sagen." bezahl , weil wir das geld gepfändet haben".
Sandri
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#7

28.01.2014, 09:45

Ich hatte das ja schon befürchtet, aber gehofft, dass ich mich irre.
Danke schön
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