Erhalte keinen Nachweis der Rechtskraft des Urteils!

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Toniontour
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#1

29.11.2012, 12:46

Hi,

folgender Fall: 157 Kläger verklagen 5 Beklagte. I Instanz endet mit Verurteilung der Beklagten 1 und 2, hinsichtlich dem Rest wird die Klage abgewiesen. Wir vertreten Beklagten zu 4., d h in Bezug auf uns wurde die Klage abgewiesen. KFB beantragt und auch erhalten. Zwischenzeitlich haben Beklagte zu 1 u. 2 Berufung eingelegt und uns den Streitverkündet, sind beigetreten. Nun habe ich ca 25 säumige Schuldner und mit Vollstreckung begonnen, einige GV haben auch schon Zahlungen rübergeschickt, andere - und nun kommt mein Problem - wollen einen Nachweis der Rechtskraft des Urteils bzw. Nachweis der Hinterlegung der Sicherheitsleistung (im Urteil steht nur gegen SL zu vollstrecken).

Anruf beim Gericht I. und II. Instanz ergab nur mündl. Auskunft, dass sie mir nichts derartiges erteilen können - genau warum, wieso, weshalb konnte keiner nachvollziehbar begründen, waren alle unsicher ob oder ob nicht und erteilen deshalb lieber nicht.

Meine Frage: Was kann ich tun? Würde jetzt dem GV einfach mal Urteilstenor schicken, worin steht, dass gegen uns Klage abgewiesen wurde mit dem Hinweis, dass wg. Rechtsmittel insgesamt für das Urteil noch kein Rechtskraftvermerk erteilt werden kann. Kann nicht nur für Beklagten zu 4. ein solcher Vermerk erteilt werden?
http://www.foreno.de/posting.php?mode=post&f=41#" target="blank :thx
Danke Euch schon mal!
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Anahid
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#2

29.11.2012, 12:50

Wenn die Klage gegen Euren Mandanten abgewiesen wurde und insoweit von der Klägerseite keine Berufung eingelegt ist, dann müsste die Erteilung eines Rechtkraftvermerks, ausschließlich bezogen auf Euren Mandanten, den Beklagten zu 4, möglich sein. Ich würde das entsprechend bei Gericht beantragen.
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nephele
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#3

29.11.2012, 12:51

Toniontour, bitte noch die Berufsbezeichnung in deinem Profil ergänzen.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#4

29.11.2012, 12:52

Haben wir ja versucht, wird grundsätzlich abgelehnt mit der Begründung, die Beklagten zu 1 und 2 hätten ja Berufung eingelegt. Bräuchte mal §§, Urteil osä.
rosa

#5

29.11.2012, 13:09

Kann nicht nur für Beklagten zu 4. ein solcher Vermerk erteilt werden?
doch, das muss eindeutig angefordert werden. Vielleicht nochmals deutlich bei Gericht anfordern!?
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