PKH für ZV
Verfasst: 26.11.2012, 14:20
Habe eine kurze Frage:
Wir haben für Mandantin den Erlass eines Pfübs beantragt, hierfür PKH bekommen. Da dieser leider erfolglos war, haben wir die PKH Gebühren abgerechnet und auch erhalten.
Dann sollte ich einen ZV-Auftrag machen mit Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicheurng. Hierfür haben wir auch PKH bekommen. Da auch dieser nichts brachte, wurde PKH abgerechnet und haben wir auch erhalten.
Aus dem Vermögensverzeichnis war nun zu entnehmen, dass der Schuldner zwei Mieter hat, hier soll ich nun die Miete pfänden und nun komme ich zu meiner Frage:
Im Forderungkonto werden ja jeweils die Wahlanwaltsgebühren ausgwiesen. Soll ich nun die Eingänge durch die OJK auf die im Forderungskonto ausgewiesenen Wahlanwaltsgebühren verbuchen, so dass ich vom Gegner praktisch die Differenz bekommen würde, falls denn diesmal was zu holen ist.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.
Wir haben für Mandantin den Erlass eines Pfübs beantragt, hierfür PKH bekommen. Da dieser leider erfolglos war, haben wir die PKH Gebühren abgerechnet und auch erhalten.
Dann sollte ich einen ZV-Auftrag machen mit Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicheurng. Hierfür haben wir auch PKH bekommen. Da auch dieser nichts brachte, wurde PKH abgerechnet und haben wir auch erhalten.
Aus dem Vermögensverzeichnis war nun zu entnehmen, dass der Schuldner zwei Mieter hat, hier soll ich nun die Miete pfänden und nun komme ich zu meiner Frage:
Im Forderungkonto werden ja jeweils die Wahlanwaltsgebühren ausgwiesen. Soll ich nun die Eingänge durch die OJK auf die im Forderungskonto ausgewiesenen Wahlanwaltsgebühren verbuchen, so dass ich vom Gegner praktisch die Differenz bekommen würde, falls denn diesmal was zu holen ist.
Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.